Mit einem „dunkelgelben“ Wert von 44,5 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen schrammt der Landkreis Tuttlingen vorerst an dem wichtigen Schwellenwert von 50 vorbei und befindet sich zunächst weiter in der der dritten Pandemiestufe, der so genannten „kritischen Phase“.
Nur zwei Neuinfektionen am Dienstag
Dazu beigetragen haben unter anderem einstellige neue Fallzahlen in den zurückliegenden Tagen sowie lediglich zwei positiv getestete Personen im Lauf des Dienstags. Da der Kreis nun über dem Index von 35 liegt, gelten dennoch mehr Einschränkungen für Feiern in privaten und öffentlichen Räumen, die von den beiden größten Städten Tuttlingen und Trossingen noch auf weitere Bereiche ausgedehnt wurden.
In den Bereich der kritischen Fallzahlen gekommen ist der Landkreis Tuttlingen wie berichtet durch eine Hochzeitsfeier mit 85 Gästen und zwei Personalkräften, von denen 36 Personen positiv getestet wurden, davon 26 Hochzeitsgäste und zehn Kontaktpersonen. Weitere 38 bei der Hochzeit infizierte Kontaktpersonen leben im Kreis Konstanz.
Landrat Stefan Bär betonte am Dienstag bei einer Pressekonferenz, er hoffe, dass aus dem Umfeld der Hochzeit nach Tests aller Kontaktpersonen keine Neuinfektionen mehr zu erwarten seien. Die kreisweiten Fallzahlen während des bis Dienstag geltenden Sieben-Tage-Zeitraums betrugen 17, 15, zehn, sieben, einer, zwölf und zwei.
Zwei Corona-Patienten im Klinikum
Was die Testkapazität in den zehn Schwerpunktpraxen und dem Testzentrum Spaichingen angeht, sah der Landrat keine Probleme. Er erwartet zudem die Einführung von Schnelltests für Kliniken und Pflegeheime. Im Landkreis Tuttlingen sind nach zwei neuen Fällen am Dienstag aktuell 70 Personen mit Corona infiziert. Zwei davon, ein 70 und 76 Jahre altes Ehepaar, befinden sich im Klinikum, werden aber nicht beatmet.
In der Hoffnung, dass die kreisweiten Fallzahlen in den nächsten zwei bis drei Tagen nicht mehr so schnell ansteigen wie nach der Hochzeitsfeier, geht der Landrat davon aus, „dass wir den Schwellenwert von 50 pro 100.000 nicht überschreiten.“ Aber auch mit dem Wert zwischen 35 und 49 gelten für die Kreisbevölkerung neue Corona-Regeln, die die Kreisverwaltung am Dienstag in einem Gespräch mit den als Ortspolizeibehörden zuständigen Städten und Gemeinden abstimmte.
Auf einheitliches Vorgehen geeinigt
„Dabei haben wir uns mit den Bürgermeistern auf ein möglichst einheitliches Vorgehen geeinigt,“ so Stefan Bär. Für private Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen gilt kreisweit eine Teilnehmerbeschränkung von 50 Personen, in privaten Räumen von 25. Sollte der 50-er-Wert doch noch erreicht werden, sinken diese Obergrenzen auf 25 sowie auf zehn Personen. Diese Beschränkungen gelten so lang, bis der Schwellenwert, 35 oder 50, an sieben Tagen in Folge unterschritten wird.
Bei öffentlichen Veranstaltungen gibt das Land eine Obergrenze von 500 vor, so dass in Tuttlingen die Messe „Haus, Bau, Energie“ und auch ein Kongress mit 300 Teilnehmern stattfinden können. Bär kann sich zum Beispiel auch kleinere Konzerte ohne Bewirtung sowie unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln vorstellen. Aber die Kommunen wollten bei der Vergabe ihrer Veranstaltungsräume möglichst ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Bei allen Vorgaben will Bär letztlich nicht „das Thema Verhältnismäßigkeit und Akzeptanz aus der Bevölkerung“ aus den Augen verlieren.