Das Tuttlinger Landratsamt hat jetzt Bußgelder gegen die Teilnehmer einer Gruppenwanderung im Januar bei Mühlheim an der Donau verhängt, der einen großen Corona-Ausbruch zur Folge hatte. Mit dem gemeinsamen Abschluss hatte diese Wanderung insgesamt 32 Corona-Infektionen nach sich gezogen. Insgesamt 15 Bußgeldbescheide hat das Landratsamt inzwischen den Betroffenen zugestellt, wie er Tuttlinger Landrat Stefan Bär am Donnerstag während einer online geführten Pressekonferenz sagte.
Milde für Geständige
Zwischen 150 und 362 Euro müssen Teilnehmer dieser Wanderung bezahlen. Honoriert wurde, wer geständig war und zur Aufklärung beitrug, sagte Bär. In diesem Fall werden nur 150 Euro als Strafzahlung verlangt. Die meisten Bescheide wurden auf 262 Euro ausgestellt, so der Tuttlinger Landrat. Inzwischen liegen neun Einsprüche vor, die aber nicht begründet seien. Am 26. April endet die Frist, innerhalb der solche Einsprüche vorgebracht werden können. Geahndet wurden mit den Bußgeldbescheiden Verstöße gegen die Ausgangssperre, das Alkoholverbot oder das Verbot, sich in Gruppen zu treffen. Eine Straftat, die noch härtere Konsequenzen zur Folge gehabt hätte, hätte letztendlich nicht nachgewiesen werden können, so Bär. Für das Landratsamt sei das Verfahren um diese Wanderung abgeschlossen. Wenn die Einsprüche aufrecht erhalten werden, dann werde es zu Verhandlungen vor dem Amtsgericht kommen.
Der Tuttlinger Landrat appellierte während der Pressekonferenz eindringlich, dass die Menschen Kontakte beschränken sollten, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden. „Nur so ist es möglich, dass es einigermaßen erträgliche Fallzahlen gibt“, sagte Bär. „Das muss wieder in die Köpfe“, sagte der Landrat, dem sehr wohl die Pandemie-Müdigkeit der Bevölkerung bewusst ist. „Es liegt an uns, ob wir in die kritische Zone rutschen“, fügte er hinzu.
Ausgangssperre ab Montag
Aktuell sei die Corona-Lage mit der vor Weihnachten vergleichbar. Wegen der hohen Inzidenz-Werte gilt im Kreis Tuttlingen ab Montag eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Bär geht davon aus, dass diese Sperre die nächsten vier Wochen in Kraft bleibt. Entspannt zeigt er sich angesichts der Zahl der Corona-Patienten, die im Tuttlinger Klinikum behandelt werden. Noch sei dessen Auslastung günstig. Der Kreis sei bereit, den Betrieb des Kreisimpfzentrums bis 30. September zu verlängern, informierte Bär weiter.