Der Geltungsbereich für das Tempolimit in der Löffinger Innenstadt wird um einen Teil der Dittishauser Straße erweitert. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit steigt von 30 auf 40 km/h. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit knapper Mehrheit beschlossen.
Von Dittishauser Straße bis B31
Der neu vom Tempolimit erfasste Bereich erstreckt sich entlang der Dittishauser Straße vom Kreuzungsbereich Obere Hauptstraße/Dittishauser Straße bis zur Abzweigung auf die Bundesstraße 31 Richtung Donaueschingen. Von der Ausweitung des Tempolimits verspricht sich der Gemeinderat eine weitere Verbesserung des Lärmschutzes und die Entschärfung von Gefahrenstellen, etwa an den Abzweigen von der Dittishauser Straße in den Alemannenweg sowie Richtung Florianweg, Vorstadtstraße und Obere Hauptstraße.
Lärmwerte erneut überprüft
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat die Ausweitung der Geschwindigkeitsreduzierung ermöglicht. Nachdem sich die Rechtsprechung zum Lärmschutz weiterentwickelt habe, habe die Verkehrsbehörde die Lärmwerte an Durchgangsstraßen erneut überprüft und bewertet. Das habe dazu geführt, dass nun ein Tempolimit auf 40 oder 30 km/h zum Schutz vor Lärm oder zur Verkehrssicherheit auf bislang nicht erfassten Strecken grundsätzlich „für anordnungsfähig“ gilt.
Einst teilweise Reduzierung
Als die Stadt Löffingen vor einigen Jahren eine Tempo-30-Zone von der Dittishauser Straße bis auf Höhe des ehemaligen Landwirtschaftsamtes beantragt hatte, ließ sich das Landratsamt nur teilweise auf dieses Vorhaben ein. Es gestand die Begrenzung nur für den Streckenverlauf ab dem Bereich Obere Hauptstraße bis zum ehemaligen Landwirtschaftsamt zu – aus Gründen des Lärmschutzes.