Mönchweiler – Die Bestattungsgebühren in Mönchweiler steigen mit Beginn des kommenden Jahres teils erheblich. Der Gemeinderat beschloss eine neue Friedhofssatzung. Zuletzt war sie im Jahr 2013 geändert worden. Seither seien die Kosten für die Unterhaltung des Friedhofs gestiegen, es gebe aber auch einen Wandel in der Wahl der favorisierten Bestattungsform. Es würden im weit überwiegenden Fall Urnenbestattungen gewählt, so Rechnungsamtsmitarbeiterin Christine Lieb. Die Gebührenkalkulation hatte die Gemeinde an das darauf spezialisierte Büro Heyder und Partner vergeben.

Grundsatz sei, dass Kosten dort zugerechnet werden, wo sie anfallen. Als Beispiel nannte Christine Lieb die Kosten für den Unterhalt der Leichenhalle. Nur wer sie nutze, soll am Unterhalt beteiligt werden. Anders sehe es bei der Inanspruchnahme der Friedhofsunterhaltungsleistung aus, wie Wegebau oder Winterdienst. Sie sei unabhängig davon, ob sich der Verstorbene in einem kleinen Urnengrab oder einem großen Familiengrab befinde. Um dem Gebot der Kostendeckung gerecht zu werden, beschloss der Gemeinderat, der Gebührenkalkulation 90 Prozent der umlegungsfähigen Kosten zugrunde zu legen. Tatsächlich seien das aber, unter anderem, weil der Friedhof in Mönchweiler besonders viel nicht nutzbare Grünfläche aufweise, nur rund 66 Prozent, so Gemeinderat Andreas Staiger. Für viele Bestattungsformen bedeutet die neue Gebührenkalkulation einen deutlichen Anstieg.

So werden die Kosten für ein Reihengrab mit einer Nutzungszeit von 25 Jahren statt bislang bei 1200 Euro künftig bei 1858 Euro liegen. Für ein Urnen-Wahlgrab mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren liegen die Kosten künftig bei 1368 statt bislang 848 Euro. Weitere Änderung: Eine Verlängerung der Nutzungsrechte und die Zubettung sind nur bei Wahlgräbern möglich.