Mönchweiler – Die Haltung ist für den Gemeinderat Mönchweiler klar: Auch weiterhin möchte man sich mit familienfreundlichen Gebührensätzen klar zur Kinderfreundlichkeit der Gemeinde bekennen. Dabei sollen die Gebühren aber künftig nicht noch weiter von den Landesrichtsätzen abweichen als bisher schon.

Am Donnerstagabend hat der Gemeinderat die Gebührensätze für das gerade angelaufene und für das kommende Kindergartenjahr beraten. Für zwei Jahre wird man die neuen Gebühren auf Vorschlag von Rechnungsamtsleiterin Nicole Dold anheben. Zu klären ist nur noch, in welcher Höhe. Zuletzt wurden die Kinderhausgebühren zum 1. September 2023 angehoben.

Der Gemeindetag, der Städtetag und die vier Landeskirchen erarbeiten regelmäßig gemeinsame Empfehlungen für die Staffelung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung. Das sind die Landesrichtsätze. Grundsätzlich wird durch diese Landesgremien angestrebt, 20 Prozent der entstehenden Kosten über die Elternbeiträge abzudecken. 2024 werden nach dem Haushaltsplan in Mönchweiler aber lediglich knapp zwölf Prozent der tatsächlichen Kosten über die Elternbeiträge abgedeckt. Sie plädiere für eine möglichst „verursachergerechte Umlegung von Kosten“, erklärte Nicole Dold. Es sei nicht gerecht, an anderer Stelle über Gebührenerhöhungen zu diskutieren und die Kinderbetreuung außen vor zu lassen.

Der wesentliche Kostenfaktor bei der Kinderbetreuung seien, mit einem Anteil von rund 74 Prozent, die Personalkosten, erläuterte Nicole Dold. Für den Betrieb des Kinderhauses betragen sie aktuell rund 1,2 Millionen Euro jährlich. Der Zuschussbedarf aus dem Gemeindehaushalt beläuft sich auf 952.700 Euro. Darüber hinaus habe die Gemeinde erst jüngst für rund 3,5 Millionen Euro einen Anbau an das Kinderhaus errichtet. Dieser bringe Mehrkosten für die Unterhaltung, höhere Abschreibungen sowie höhere Personalkosten mit sich, erläuterte Dold.

Dass es eine Erhebung geben muss, ist im Gemeinderat unumstritten. Derzeit liegen einzelne Gebührensätze im Kindergartenbereich mehr als 20 Prozent unter den Landesrichtsätzen. Eine so große Differenz wolle man trotz aller Familienfreundlichkeit nicht haben, stellte beispielsweise Gemeinderat Wolfgang Eich fest. Die Differenz dürfe nicht noch größer werden. Thorsten Fitzon gab zu bedenken, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf letztlich auch für einen höheren Einkommensteueranteil der Gemeinde sorge.

Letztlich dürfte es der Vorschlag von Andreas Staiger sein, der zur Entscheidung steht. Am 17. Oktober wird der Gemeinderat die Gebühren endgültig beschließen. Um die Differenz zu den Landesrichtsätzen nicht weiter wachsen zu lassen, regte Andreas Staiger an, künftig die Mönchweiler Gebührensätze um konkrete Eurobeträge zu erhöhen, die sich an den prozentualen Vorschlägen der Landessätze orientieren. „Wir haben ein überdurchschnittlich gutes Produkt, das wir auch dann noch immer günstig verkaufen“, warb er um Verständnis für die notwendige Erhöhung.