Die Schonacher Gemeindeverwaltung legte dem Gemeinderat in der jüngsten Sitzung den Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren für die Gebiete Höfleberg und Viertelberg vor.
Die Gebiete Höfleberg und Viertelberg, so erklärte Bürgermeister Jörg Frey, sollen im vereinfachten Verfahren umgesetzt werden, das dem Abrunden der städtebaulichen Situation sowie der Schaffung von Wohnraum ohne Umweltprüfung dient.
Allerdings, so betonte Frey, müssen beide Verfahren bis zum 31. Dezember diesen Jahres förmlich eingeleitet werden, weil im neuen Jahr eine eventuelle Abschaffung dieser erst vor ein paar Jahren geschaffenen Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens droht. Der Satzungsbeschluss ist dann bis 31. Dezember 2021 zu fassen.
- Gebiet Höfleberg: Das Gebiet Höfleberg umfasst den Großteil des Flurstücks 183 und hat die Größe von rund 21 150 Quadratmetern. Im Norden grenzt der Bebauungsplan Schillerstraße an, im Osten verläuft der Höflebergweg, der im Zuge der Wohnbebauung verbreitert werden soll. Südwestlich befinden sich Wiesen, im nördlichen Teil der Abgrenzung befindet sich ein Biotop, welches im Zuge des Bebauungsplanverfahrens gesichert werden soll.
- Gebiet Viertelberg: Das Gebiet Viertelberg umfasst die Flurstücke 100/3, 100, 110/5, 111 und 113 ganz oder teilweise und hat eine Größe von 15 180 Quadratmetern. Im Norden grenzt das Gebiet an das Café Berghüsli und ein Waldgebiet, im Osten verläuft der Holzeckweg, südlich grenzt die Wohnbebauung entlang der Johann-Peter-Hebel Straße an und im Westen befinden sich Wiesen.
- Aufstellungsbeschlüsse: Bürgermeister Frey stellte klar, dass dies erst die Aufstellungsbeschlüsse seien, ein Bebauungsplan mit allen Details würde später gefasst werden. Zu klären sei auch, so Frey, welche Maßnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Vorrang haben soll.
- Biotop und Wasserdruck: Petra Hettich (FWV) merkte an, dass im Gebiet Höfleberg ein Biotop eingeschlossen sei. „Wer pflegt das dann?“ Außerdem hatte sie gehört, dass bereits jetzt Probleme mit dem Wasserdruck in der Schillerstraße bekannt seien. „Das Gebiet befindet sich ja nochmals weiter oben“, stellte sie fest. Frey erklärte, dass der Eigentümer – in dem Fall die Kirche – für die Pflege des Biotops zuständig sei. Auf jeden Fall, so merkte er an, soll es erhalten bleiben. Bezüglich des Wasserdrucks wisse man Bescheid. Werde man das Gebiet erschließen, müsste man auf jeden Fall eine Druckerhöhungsanlage installieren. „Das würde den Wasserdruck auch in der Schillerstraße immens erhöhen.“
- Baulücken: Gerhard Kienzler (OGL) bemängelte, dass man die Aufstellungsbeschlüsse nun sehr schnell durchziehen wolle. Er zeigte sich sicher, dass der Paragraf 13 b Baugesetzbuch, der eben das vereinfachte Verfahren regelt, auch im nächsten Jahr Bestand haben werde. Er wollte lieber etwas langsam machen und noch einige Dinge klären. Etwa, ob tatsächlich neue Baugebiete und wenn ja in dieser Größe nötig seien. „Wir haben etliche Baulücken im Dorf, die könnten zuerst geschlossen werden.“
- Abfrage: Frey sagte Kienzler zu, dass man vor dem Planverfahren alle Besitzer von unbebauten Bauplätzen anschreiben und fragen werde, ob die Plätze eventuell in den nächsten fünf Jahren zum Verkauf, auch an die Gemeinde, zur Verfügung stehen würden. „Wenn wir so zehn bis 20 Bauplätze bekommen würden, hätten wir keine Not“, sagte Frey. Mehr sogar: man würde dann Kosten sparen, weil keine Erschließung erfolgen müsste. Katrin Kimmig (OGL) sah es dagegen als kontraproduktiv an, Grundstücksinhaber anzuschreiben und dann aber gleich ein neues Baugebiet zu planen. „Andere Möglichkeiten haben wir nicht – ich betone nochmals, die Grundstücke sind im Privatbesitz“, sagte Frey. Die Gemeinde könne keinen Druck ausüben.
- Bedarf: „Glauben Sie mir, wir machen das nicht aus Spaß, sondern weil Bedarf herrscht“, führte Jörg Frey weiter aus und betonte nochmals, dass es hier rein um den Aufstellungsbeschluss gehe. „Ob wir später tatsächlich das ganze Gebiet bebauen, ist etwas anderes.“ Nur größer als die Fläche im Aufstellungsbeschluss gehe nicht, kleiner dagegen schon.
- Vereinfachtes Verfahren: Der Vorteil des vereinfachten Verfahrens sei, so antworte Frey auf die Anfrage von Christian Kuner (OGL), dass man dieses in kürzerer Zeit durchziehen könne und vor allem weniger Gutachten brauche. „Das spart uns Geld.“ „Kosten, die am Ende dann nicht auf den Bauwilligen abgewälzt werden müssen“, ergänzte Herbert Rombach (CDU).
- Druckmittel: Kuner verwies hier auf Möglichkeiten des Gesetzgebers, vor allem die Grundsteuer C. „Die wird aber nicht vor 2025 kommen“, erinnerte Frey, stimmte aber mit Kuner überein, dass man die Inhaber solcher Baulücken durch hohe Grundsteuerlast tatsächlich unter Druck setzen könne.
- Baudichte: Herbert Rombach merkte noch an, dass es seiner Meinung nach gar nicht so erstrebenswert sei, wenn ein Haus am anderen stehe, also alle Baulücken geschlossen werden würden. „Und ich würde wetten, dass sich auf solchen Flächen mehr ökologisches Leben abspielt als auf einer landwirtschaftlich genutzten.“
- Alternativvorschlag: Speziell zum Gebiet am Viertelberg regte Kuner an, dass man hier nicht das ganze Gebiet erschließen sollte, sondern vor allem den Bereich Richtung Holzeckweg. Dort könnte man neue Bauplätze und auch Baulücken erschließen und endlich die Straße ausbauen. Das sei durchaus eine Alternative, gab Frey zu. Allerdings müsse man in dem Gebiet mit drei Grundstücksbesitzern verhandeln. Mit einem sei man sich einig, die anderen beiden würden zu hohe Preise verlangen. „Und einem davon gehört ausgerechnet das Grundstück dort“. Insgesamt verbaue man sich aber auch nichts, wenn man den Aufstellungsbeschluss für das gesamte Gebiet angehe.
Getrennte Abstimmung
Beide Themen wurden getrennt abgestimmt. Frey ergänzte die Beschlüsse dahingehend, dass die Gemeinde alle Inhaber eines unbebauten Grundstücks anschreiben und dessen Verfügbarkeit anfragen wird. Der Aufstellungsbeschluss für den Höfleberg wurde bei drei Gegenstimmen der Offenen Grünen Liste (OGL) beschlossen. Beim Viertelberg stimmten sieben Ratsmitglieder mit ja, zwei Räte der Freien Wählervereinigung (FWV) und die OGL stimmten dagegen. Damit kann die Gemeindeverwaltung nun die Bebauungspläne ohne Umweltprüfung aufstellen und den Aufstellungsbeschluss bekannt machen.Emotionen kochen bei Betroffenen hoch
Nicht nur der Schonacher Gemeinderat diskutierte in der jüngsten Sitzung kontrovers über die Aufstellungsbeschlüsse der beiden Baugebiete, auch bei den Zuhörern kochten die Emotionen hoch.
- Kein Anschluss: Ein betroffener Landwirt monierte, dass man zwar solche Beschlüsse aufstelle, aber keine Gedanken an die Betroffenen verschwende. Er habe durch das Baugebiet keinen Anschluss mehr an seine Wiesen oberhalb, außerdem würden ihm zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen verloren gehen, für die er keinen Ersatz finden würde.
- Pachtverhältnisse: Bürgermeister Jörg Frey sagte, dass die katholischen Kirchenpfründe als Inhaber des Geländes ausgesagt haben, es gäbe keine unkündbaren Pachtverhältnisse. Er sah ein, dass es wohl Betroffene geben wird, die Nachteile haben. „Damit müssen wir uns im Gemeinderat befassen, Vor- und Nachteile abwägen.“
- Flächenverbrauch: Andere Zuhörer sagten, mit dem Flächenverbrauch müsse aufgehört und auch mal ein Zeichen gesetzt werden. Es stünden viele Häuser in Schonach jetzt schon leer oder würden dies auf absehbare Zeit werden. Eine Zuhörerin zeigte sich schockiert darüber, wie mit Flächen umgegangen werde, sodass diese unwiederbringlich verloren gingen.
- Junge Familien: Frey erklärte, dass der Gemeinderat die unterschiedlichen Interessen der Einwohner berücksichtigen und dann entscheiden müsse. Natürlich gebe es sehr viele Baulücken im Ort, aber die seien im Privatbesitz. Und faktisch gesehen, gebe es einen Bevölkerungszuwachs, vor allem an jungen Familien mit Kindern. „Die bringen Leben ins Dorf, würden aber wohl nicht hierherkommen könnten sie sich nicht ein Eigenheim bauen.“ Wie viele Interessenten nun tatsächlich für Bauplätze vorhanden sind, vermochte Frey nicht zu beantworten. „Allerdings: Wo das Angebot vorhanden ist, wird auch gebaut“.
- Baukindergeld: Laut Gemeinderat Lukas Spath (FWV) sind mittlerweile die Anforderungen an den Wohnraum gestiegen. Die Wohnfläche je Einwohner sei immens gestiegen. Und kaum einer wage sich an das Sanieren eines alten Gebäudes, sondern man wolle vorwiegend neu bauen. Vielleicht, so regte er an, wäre es auch eine Möglichkeit, das Baukindergeld der Gemeinde von Neubauten auch auf Sanierungen gerade im Ortskern auszuweiten.