Die Geflügelpest ist bei einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen erneut ausgebrochen. Dies hat auch Auswirkungen auf den Schwarzwald-Baar-Kreis, weil dorthin Junghennen des Betriebs geliefert wurden, wie das Ministerium für Ländlichen Raum mitteilt. Aufgrund des Seuchengeschehens werde auf der Gemarkung Schonach und Schönwald ein Sperrbezirk eingerichtet.
Für die Geflügelhalter dort gelte eine Aufstallungspflicht. Die Geflügel müssen von Amtstierärzten untersucht werden. Auch auf den Gemarkungen Triberg, Gremmelsbach und Nußbach werde ein Beobachtungsbezirk eingerichtet, heißt es weiter. So solle die Geflügelpest im Kreis eingedämmt werden.