Der Hobby-Baggerfahrer aus VS-Schwenningen, dessen Baugrube an der Sturmbühlstraße am 3. März 2023 einzustürzen drohte, muss eine Geldstrafe zahlen. Dabei zeigte das Amtsgericht Villingen-Schwenningen Milde. Ursprünglich hatte der 45-Jährige wegen fahrlässiger Baugefährdung stolze 6300 Euro berappen sollen.
Seine Reue sowie die Tatsache, dass er sofort tätig wurde und die betroffenen Nachbarn warnte, kamen dem Mann nun zugute. Die Höhe der Strafe fällt deutlich niedriger aus.
Informatiker im Bauarbeiter-Alltag
Über dem Stuhl hinter der Anklagebank hängt eine rote Winterjacke mit dem Logo einer bei Handwerkern sehr beliebten Marke. Doch wie ein typischer Bauarbeiter sieht der 45-jährige Schwenninger nicht aus an diesem Morgen vor Gericht.
Ist er eigentlich auch nicht. Nein, der schmale Mann mit Brille im hellblauen Fleecepulli auf der Anklagebank ist studierter Informatiker – und diesen Beruf nimmt man ihm gleich viel eher ab. Dennoch: Das Bauen scheint seine Passion. Und seit vielen Monaten ist es auch sein Alltag.
Erst das Haus, dann der Beruf
Bis vor zweieinhalb Jahren, so er erzählt der Familienvater, war er noch als selbstständiger Informatiker tätig. Was passierte dann? Der Angeklagte überlegt kurz und sucht ein paar Augenblicke nach dem richtigen Wort. „Stillgelegt“ habe er seine Firma, sagt er schließlich, „für die Zeit des Hausbaus.“
„Ich stehe zur Zeit täglich den ganzen Tag auf der Baustelle“, erzählt er. Noch eine ganze Weile, etwa eineinhalb bis zwei Jahre, solle das so weitergehen. „Sobald das Haus steht, will ich wieder als Informatiker arbeiten“, sagt der Angeklagte. Die Familie – Vater, Mutter und zwei Kinder – lebt seitdem vom Verdienst der Ehefrau. Eine Tatsache, die später auch Auswirkungen auf die Höhe der Geldstrafe haben wird.
Dem Mann war zu Last gelegt worden, er habe eine Baugrube auf seinem Grundstück an der Sturmbühlstraße 101 so ausgedehnt, dass die Standfestigkeit von zwei Nachbargebäuden und der angrenzenden Straße gefährdet waren. Die Baugrube drohte abzustürzen und wurde in einem nächtlichen Notfalleinsatz von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk abgesichert. Die vielbefahrene Durchgangsstraße musste in der Folge wochenlang gesperrt werden.

Nicht diskutiert wird an dem Vormittag vor Gericht über den Vorwurf der fahrlässigen Baugefährdung selbst. Den räumt der Mann mit der grundsätzlichen Anerkennung des Strafbefehls ein, nur die Höhe der Geldstrafe ist jetzt noch Thema. Sein Verteidiger hebt dafür vor allem auf das Verhalten des Mannes ab, damals, direkt nachdem klar wurde, dass es nun ein wahrhaft größeres Problem mit der Grube gibt.
Das ist „Tätige Reue“
Der Schwenninger habe unmittelbar, nachdem der Untergrund unter der Holzterrasse des Nachbargrundstücks an der Turnerstraße abgerutscht war, die betroffene Familie aufgesucht und sie sogleich darüber informiert, so der Jurist. Er sei bei dem Nacht-Einsatz vor Ort gewesen und habe auch für Füllmaterial zum Sichern der Grube gesorgt. „Tätige Reue“ nennt sich dies im Juristen-Deutsch und sei ein gesetzlich verbriefter Grund, eine Strafe zu mindern.
Erste Lösungsansätze scheitern
„Ich habe sofort versucht, eine Lösung zu finden“, sagt der Angeklagte selbst. Er habe etwa vorgeschlagen, einen Teil des Grundstücks zu sperren. Tonnenweise Mineralgemisch, das er zu dem Zeitpunkt vor Ort hatte, hätte er gerne zum Absichern dorthin gebracht, zur Not mit den eigenen Händen, wie er sagt. Doch die Nachbarn hätten ihm verboten, ihr Grundstück zu betreten. Pläne, auf seiner eigenen Seite nun schnellstmöglich eine Mauer zu betonieren, seien daran gescheitert, dass er in der Kürze der Zeit keinen Statiker fand.

Staatsanwältin Eva Merzendorfer sieht dennoch keinen Grund, von den 90 Tagessätzen abzurücken, die auch im Strafbefehl gefordert wurden. Lediglich die Höhe könne aufgrund der Einkommenssituation des 45-Jährigen von 70 auf 30 Euro reduziert werden. „Es ist ein großes Glück, dass hier niemand zu Schaden gekommen ist“, so die Anklagevertreterin.
So urteilt das Gericht
Richter Behar Kremer jedoch folgt dem Antrag des Verteidigers und verhängt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro, unter dem Strich 1800 Euro. „Die Gefährdung war zwar da, aber die Erheblichkeit liegt für die Geschädigten noch im unteren Bereich“, begründet er sein Urteil. Es sei nur die Terrasse betroffen, das Haus selbst war zu keiner Zeit gefährdet und konnte stets bewohnt werden. Zudem habe sich der Angeklagte bemüht, weitere Gefährdung abzuwenden.