Seit Montag, 18. Mai, dürfen Restaurants wieder Gäste vor Ort bewirten. Für diese Bewirtung gelten aber bestimmte Regelungen – für die Restaurant-Besitzer, aber auch für die Gäste. Welche das sind? Der SÜDKURIER hat die wichtigsten aufgelistet:
- Der Gast muss dem Betreiber seinen Vor- und Nachnamen sowie eine Telefonnummer oder Adresse nennen. Der Betreiber muss außerdem das Datum und die Uhrzeit am Anfang und am Ende des Besuchs notieren. Gäste dürfen die Gaststätte nur Besuchen, wenn diese Daten angegeben wurden. Der Betreiber muss diese Daten vier Wochen aufbewahren. Anschließend muss er sie löschen oder vernichten.
- Nicht ins Restaurant – in den Innen- oder Außenbereich – dürfen Gäste und Beschäftigte, die in den vergangenen 14 tagen in Kontakt mit einer mit Covid-19 infizierten Person standen oder die Corona-Symptome aufweisen.
- Restaurant-Betreiber müssen ihre Gäste mithilfe von Aushängen auf die Regelungen – insbesondere die Abstandsregel und die Hygienevorgaben – aufmerksam machen. Dies kann auch mithilfe von Piktogrammen passieren.
- Der Betreiber muss die Tische in einem Mindestabstand von 1,5 Metern aufstellen. Wo immer es möglich ist, müssen Kunden diesen Abstand zu anderen Gästen einhalten. Der Betreiber muss die Kunden darauf hinweisen.
- Körperkontakt, insbesondere das Schütteln von Händen und das Umarmen, ist zu vermeiden.
- Den Gästen muss ein Sitzplatz vom Restaurant-Personal zugewiesen werden.
- Der Kontakt zwischen Personal und Gast soll auf ein Minimum reduziert werden.
- Gäste müssen sich die Hände waschen oder desinfizieren. Der Betreiber muss die Kunden darauf hinweisen und ihnen zeigen, wo sie sich reinigen können.
- Flächen, Gegenstände im Gästebereich wie Armlehnen oder Tischflächen, sowie etwas Tochbildschirme, die zum Aufnehmen von Bestellungen verwendet werden, müssen regelmäßig angemessen gereinigt werden.
- Beschäftigte müssen in allen Räumen der Gaststätte eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sich dort Gäste aufhalten. Wenn das aus medizinischer Sicht nicht möglich ist, muss der Schutz beispielsweise mithilfe von Trennwänden gewährleistet werden. Im Außenbereich der Gaststätte empfehlen das Sozial- und Wirtschaftsministerium den Beschäftigten das Tragen einer Mund-Nases-Bedeckung.
- Die Räumlichkeiten müssen regelmäßig durchlüftet werden.
- Gäste sollen, wenn möglich, bargeldlos bezahlen. Betreiber sollen auf die Möglichkeit, etwa mit einer Kreditkarte zahlen zu können, hinweisen. Bei einer Bargeldzahlung soll es für die Übergabe des Geldes eine gesonderte Ablagefläche geben.
Die vollständige Corona-Verordnung für Restaurants in Baden-Württemberg können Sie HIER nachlesen.