Eine erste Entscheidung bei dem Rechtsstreit um den Bau der zweiten Gauchachtalbrücke ist gefallen.
Im Januar 2023 hat der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Südbaden einen Eilantrag zur Klage gegen die Plangenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg (RP) für den Bau der zweiten Brücke eingereicht. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat dem Antrag stattgegeben. Das bedeute: Der Bau der Brücke ist vorerst gestoppt.
Mit dem Eilantrag will der VCD verhindern, dass vor Ort vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor über die Klage im Hauptsacheverfahren gerichtlich entschieden wird.
Das RP hatte in seiner Plangenehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht als erforderlich angesehen und dies damit begründet, dass die Baustraße im Wesentlichen eine vorübergehende Beeinträchtigung darstellt und die Brücke selbst bereits 1991 bestandskräftig genehmigt worden war.
Umweltverträglichkeit nach heutigen Kriterien
Der VCD Südbaden hat in seiner Klage entgegengehalten, die Brücke müsse insgesamt nach heutigem Stand auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft werden. Dabei seien auch die Auswirkungen von Bau und Betrieb auf die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes zu berücksichtigen. Der VGH hat jetzt entschieden, dass eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung für die zweite Brücke erforderlich ist. Dabei seien auch die Auswirkungen auf den Klimaschutz in die Abwägung einzubeziehen.
„Dies ist ein wichtiger Etappensieg für den Umweltschutz und ein Zeichen für die Rechtsstaatlichkeit. Der VGH bestätigt damit, dass Straßenbauvorhaben aus dem letzten Jahrtausend nicht unhinterfragt in die Tat umgesetzt werden dürfen“, so Paul Daum, Vorsitzender des VCD Südbaden.
Was sagt das RP dazu?
Mit Bedauern habe das RP die Eilentscheidung zur Kenntnis genommen. Wie es mitteilt, komme der VGH in seinem Beschluss unter anderem zu dem Ergebnis, dass aller Voraussicht nach für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Deren Gegenstand müsse nicht nur die Baustraße, sondern auch das Bauwerk der zweiten Brücke sein.
Aufgrund der unanfechtbaren Entscheidung des Gerichtes könne der Bau der Brücke nicht wie geplant beginnen. Laut RP, sei dies eine große Enttäuschung für die betroffenen Gemeinden, die mit dem Bau der Brücke entlastet würden. Die Behörde kündigte an, die Begründung des Gerichts nun sorgfältig zu prüfen und dann in Abstimmung mit den Verkehrsministerien von Bund und Land über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Zum weiteren Zeitplan und den Kosten könne vorerst keine Aussage getroffen werden.
Die Kosten für die Brücke liegen mittlerweile bei rund 70 Millionen Euro.