Mönchweiler/Niedereschach/Tuningen/Unterkirnach Einen konkreten Fall interkommunaler Zusammenarbeit leben jetzt drei Gemeinden im Umland von Villingen-Schwenningen. Sie streben eine intensive Zusammenarbeit im Standesamtswesen an.

Die Führung des Standesamtswesens ist durch gesetzliche Vorgaben strikt geregelt. So müssen Vollstandesbeamte zwingend eine fundierte Fachausbildung vorweisen, insbesondere den erfolgreichen Abschluss eines zweiwöchigen Grundseminars mit Prüfung an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf. Darüber hinaus besteht eine kontinuierliche Fortbildungspflicht: Alle fünf Jahre ist eine einwöchige Fortbildung an derselben Akademie zu absolvieren sowie zweimal jährlich an regionalen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Insbesondere kleinere Gemeinden stellt das vor Herausforderungen. In der Praxis bedeutet es, nur ein enger Mitarbeiterkreis innerhalb der Gemeindeverwaltung darf hoheitlich im Bereich des Personenstandswesens tätig werden. Urlaub oder Krankheit der Mitarbeiter lassen die Gemeindeverwaltungen im Vertretungsfall schnell an ihre Grenzen kommen.

In den Gemeinden Mönchweiler, Tuningen und Niederschach bestehen vergleichbare Strukturen: Es sind jeweils zwei bis drei Vollstandesbeamte im Einsatz, ergänzt durch bestellte Eheschließungsstandesbeamte – beispielsweise Bürgermeister. Die drei Gemeinden wollen jetzt einen Kooperationsvertrag schließen, der die Vertretung bei Personalknappheit regelt. Die Vertretungsregelung bezieht sich dabei ausschließlich auf unaufschiebbare Aufgaben im Notfall wie Sterbefälle oder Geburten. Die reguläre Urlaubsvertretung ist weiterhin von jeder Gemeinde eigenständig sicherzustellen. Jede Gemeinde bleibt weiterhin ein eigenständiger Standesamtsbezirk.

Die Aufsichtsbehörde sei in die Ausarbeitung des Vertrages einbezogen und habe keine Bedenken geäußert, so Mönchweilers Hauptamtsleiter Sebastian Duffner. Der Vertragsentwurf sei zwischen den drei Gemeinden abgestimmt worden. Jetzt müsse die Rechtsaufsicht diesen noch offiziell prüfen und genehmigen. Das werde aber noch bis nach der Sommerpause dauern, so Duffner. Mönchweilers Bürgermeister Rudolf Fluck betonte in der Sitzung des Gemeinderates, in der über den Vertragsschluss abgestimmt wurde, er halte es für eine wesentliche Aufgabe einer Gemeinde, ein eigenes Standesamt zu unterhalten. Das gehöre nicht ausgelagert.

Bereits vor drei Jahren wollten Mönchweiler und Unterkirnach einen ähnlichen Vertrag zur gemeinsamen Standesamtsarbeit schließen. Wegen eines Formfehlers bei der Beschlussfassung im Gemeinderat sei dieser Vertrag aber seither schwebend unwirksam, berichtete Sebastian Duffner weiter. Die Gemeinde Unterkirnach habe den Formfehler nicht geheilt. „Um in dieser Sache Klarheit zu schaffen, möchten wir als Standesamt Mönchweiler den Vertrag aufheben. Bürgermeister Fluck hat aufgrund der Kündigungsfrist – sechs Monate zum Jahresende – den Vertrag bereits fristgerecht bei Bürgermeister Braun gekündigt“, berichtete der Mönchweiler Hauptamtsleiter.

Die abgewickelten standesamtsrechtlichen Arbeiten, welche Mönchweiler Mitarbeiter im Rathaus Unterkirnach vollzogen haben, haben Bestandsschutz und sind somit rechtskräftig, erklärt Sebastian Duffner die Rechtslage. Die Rechtsaufsicht habe gebeten, den Gemeinderat über diesen Sachverhalt zu informieren, damit dieser der fristgerechten Kündigung im Nachgang zustimmen könne. Mittlerweile strebt Unterkirnach einen gemeinsamen Standesamtsbezirk mit Villingen-Schwenningen an.

Sowohl den Vertragsschluss mit Niedereschach und Tuningen als auch die Kündigung des Vertrages mit Unterkirnach beschloss der Gemeinderat von Mönchweiler einstimmig.