Ein Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern und Belästigung wurde am Amtsgericht Villingen verhandelt. Die Staatsanwaltschaft warf dem 30-jährigen Angeklagten vor, im November 2023 zwei zum Tatzeitpunkt dreizehn und vierzehnjährige Mädchen an einem Busbahnhof in Villingen in ein Gespräch verwickelt zu haben.
Er sei immer zudringlicher geworden und habe schlussendlich eines der Mädchen im Brustbereich angefasst. Einer Aufforderung, den Angeklagten nach Hause zu begleiten, seien die Mädchen nicht nachgekommen.
Vorfall belastet Mädchen stark
Vom Festnetztelefon eines nahegelegenen Fast Food Restaurants hätten die beiden Geschädigten, welche Bewohnerinnen des Kinder- und Familienzentrums VS seien und aus schwierigen Familienverhältnissen stammten, den Notruf alarmiert.
Beim anschließenden Gespräch mit Beamtinnen der Polizei sei festgestellt worden, dass die Vorfälle einen stark belastenden Eindruck bei den Mädchen hinterlassen hätten. Um den minderjährigen Geschädigten die Aussage vor Gericht zu ersparen, wurde im Prozess beschlossen, lediglich zwei ermittelnde Polizeibeamtinnen als Zeugen zu hören.
Weitere Vorwürfe
In einem weiteren Anklagepunkt wurde dem Beschuldigten außerdem vorgeworfen, eine ehemalige Mitschülerin mit Mail-Nachrichten belästigt und schließlich sogar an ihrem Arbeitsplatz in Stuttgart aufgesucht zu haben.
Der Angeklagte war außerdem zuvor schon einmal von der Polizei überführt worden, nachdem er sich in Donaueschingen vor einer Frau entblößt hatte. Er ließ über seine Verteidigerin verlauten, dass er die ihm zur Last gelegten Taten vollumfänglich eingestehe.
Angeklagte kann Prozess nicht folgen
Ganz offensichtlich konnte der stark verwirrte Beschuldigte der Gerichtsverhandlung jedoch zu keinem Zeitpunkt folgen. Er führte ununterbrochen Selbstgespräche.
Dies konnte den Sachverständigen Klaus Hoffmann jedoch nicht daran hindern, dem Beschuldigten lediglich eine Neurose zu bescheinigen. Die sei mit einer normalen Psychotherapie zu behandeln.
Positive Sozialprognose
Die Staatsanwaltschaft hob in ihrem Plädoyer die Schwere der eingestandenen Taten und die offensichtlich gestörte sexuelle Entwicklung des Angeklagten hervor. Der Mann sei stark auf seine Mutter fixiert.
Durch sein Geständnis könne jedoch von einer positiven Sozialprognose ausgegangen werden. Deshalb wurde eine Bewährungsstrafe von acht Monaten mit der Auflage einer Psychotherapie und die Ableistung von 90 Arbeitsstunden beantragt.
Richter ordnet Therapie an
Die Verteidigung folgte im Großen und Ganzen der Staatsanwaltschaft und forderte lediglich eine etwas geringere Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Richter Christian Bäumler verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten, der Ableistung von 90 Arbeitsstunden und einer Therapie in der forensischen Ambulanz Baden.