Die Inzidenz geht abwärts und es geht aufwärts: Nachdem der Wert am Samstag noch bei 3,3 und damit den fünften tag in Folge unter zehn lag, treten am Montag viele Lockerungen in Kraft. Wie das Gesundheitsamt außerdem meldet, waren am Sonntag noch 22 Personen mit dem Coronavirus infiziert, fünf weniger als am Samstag. Das ist ab Montag erlaubt:
- Treffen und Veranstaltungen: Ab Montag, 28. Juni können sich maximal 25 Personen treffen. Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Flohmärkte, Jahrmärkte, Stadtfeste, Volksfeste, Stadtführungen, Infoveranstaltungen und Betriebsfeiern gibt es drei Möglichkeiten: Entweder kann die Veranstaltung im Freien mit maximal 1.500 Personen ohne 3G-Nachweis (geimpft, getestet, genesen) oder in geschlossenen Räumen mit maximal 500 Personen ohne 3G-Nachweis stattfinden. Oder die Veranstaltung ist ohne 3G-Nachweis möglich, wenn die Kapazität mit maximal 30 Prozent ausgeschöpft wird. Mit 3G-Nachweis ist es möglich, dass die Veranstaltung mit einer Auslastung der Kapazität von maximal 60 Prozent durchgeführt wird. Private Veranstaltungen können im Freien mit maximal 300 Personen ohne 3G-Nachweis stattfinden, in geschlossenen Räumen mit maximal 300 Personen mit 3G-Nachweis.
- Einzelhandel und Ladengeschäfte können ohne Beschränkung der Personenzahl und ohne 3G-Nachweis öffnen.
- Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks und Bäder können ohne 3G-Nachweis und ohne Beschränkung der Personenzahl öffnen.
- Wettkampfveranstaltungen können im Freien mit maximal 1500 Personen ohne 3G-Nachweis, in geschlossenen Räumen mit maximal 500 Personen ohne 3G-Nachweis durchgeführt werden oder wenn lediglich eine Kapazität von 30 Prozent ausgeschöpft wird ohne 3G-Nachweis. Alternativ kann die Veranstaltung mit einer maximal 60-prozentigen Ausschöpfung der Kapazität stattfinden, wenn der 3G-Nachweis gewährleistet ist.
- Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Bibliotheken usw. können ohne besondere Regelungen (ohne 3G-Nachweis, ohne Beschränkung der Personenzahl) öffnen.
- Messen, Busreisen: können mit einer Person je angefangene drei Quadratmeter ohne 3G-Nachweis oder alternativ ohne Beschränkung der Personenzahl mit 3G-Nachweis durchgeführt werden. Touristischer Busverkehr kann ohne Beschränkung der Personenzahl mit 3G-Nachweis erfolgen.
- Prostitutionsstätten können ohne Beschränkung der Personenzahl mit 3G-Nachweis betrieben werden.
- Abwarten bei Diskotheken: Bei Diskotheken sollen die Resultate der Modellprojekte abgewartet werden. Sie können mit einer Person je angefangene zehn Quadratmeter mit 3G-Nachweis öffnen.
- Bildung: Außerschulische, berufliche und akademische Bildung ist ohne Beschränkung der Personenzahl und ohne 3G-Nachweis möglich.
- Gastronomie und Spielhallen: Hier gilt: sie können ohne besondere Regelungen betrieben werden, also ohne Beschränkung der Personenzahl und ohne 3G-Nachweis. Auch Betriebskantinen und Mensen können durch Angehörige der Einrichtungen ohne Beschränkung der Personenzahl und ohne 3G-Nachweis genutzt werden. Beherbergungen sind ohne besondere Regelungen möglich.
- Sport kann ohne besondere Regelungen betrieben werden.
Zudem ist zu beachten, dass bei bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen ein Hygienekonzept und die Kontaktdatenerfassung erforderlich sind, so das Landratsamt. Ansprechpartner für Fragen zur Umsetzung der Corona-Verordnung sind die Städte und Gemeinden.
Weitere Infos gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lrasbk.de/coronavirus.