Da half auch sein beharrliches Schweigen nicht. Wegen schwerem Wohnungseinbruchdiebstahls wurde jetzt ein 25 Jahre alter Mann zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Mann soll eine Zimmertüre in einem Flüchtlingsheim eingetreten und dem dortigen Bewohner 150 Euro gestohlen haben. Der 25-Jährige sitzt bereits wegen anderer Straftaten in Haft.
Die Tat ereignete sich im November 2025 in einer Flüchtlingsunterkunft in Bad Dürrheim. Wenngleich der Beschuldigte, der nach eigenen Angaben keinen Aufenthaltsstatus in Deutschland hat, keine Aussage zur Sache machte, sahen ihn sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht durch die Zeugenaussagen als überführt an.
Der Mann war schon mehrfach auffällig
Unter anderem schilderten Polizisten, die an dem Einsatz beteiligt waren, dass der Mann schon mehrfach auffällig geworden sei. Am Tag der Tat seien die alarmierten Polizisten zunächst wegen einer randalierenden Person ausgerückt, die sich als der Beschuldigte entpuppt habe, wie aus den Aussagen deutlich wurde.
Der Mann hantierte demnach mit einem Messer mit etwa zehn Zentimeter langer Klinge, das er trotz Aufforderung durch die Polizei zunächst nicht weglegte. Schließlich gelang es den Beamten, den Mann mit Pfefferspray außer Gefecht zu setzen und festzunehmen.
Im Verlauf der polizeilichen Maßnahme stellte sich heraus, dass der Mann, der zu dem Zeitpunkt unter erheblichem Alkoholeinfluss stand, die Zimmertür eingetreten haben soll. Der Bewohner, der zu dem Zeitpunkt nicht in seinem Zimmer war, gab später an, dass ihm 150 Euro fehlen.
18 Monate Haft kommen obendrauf
Der Verteidiger des Angeklagten, Hartung Schreiber, führte an, dass man das Geld bei einer Durchsuchung nicht bei dem Angeklagten gefunden habe. Er plädierte deswegen auf Sachbeschädigung mit einer Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens. Das Gericht hegte jedoch keinen Zweifel an dem Diebstahl. Hier sprachen auch bereits ähnliche Straftaten in der Vergangenheit ein deutliches Bild gegen den Beschuldigten, der ohnehin gerade aufgrund einer anderen Verurteilung in Haft sitzt.
Jetzt kommen noch einmal 18 Monate obendrauf, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Richter Christian Bäumler argumentierte damit, dass dies „die einzige Möglichkeit sei, den Mann von weiteren Straftaten abzuhalten“.
Seit der Mann vor drei Jahren nach Deutschland kam, habe er nur Straftaten begangen. Vom Regierungspräsidium Freiburg liege bereits eine Ausweisungsverfügung vor. Eine Abschiebung nach Somalia sei aber schwierig.