„Ich habe versucht mich über die Grenze zu schleichen, aber keine Chance“, schrieb Andy Macht, wie er sich im Darknet nannte, im Frühjahr 2020 an einen seiner Komplizen. Die Corona-Pandemie stellte offenbar selbst internationale Drogenhändler vor ungewohnte Herausforderungen.
Ende 2020, als die Grenzbalken wieder hochgingen, meldete sich der 49-jährige Kopf des Schwarzwälder Drogenrings via Darknet bei seinen mindestens 500 Abnehmern. Er sei nun mit ihren „Lieblingsprodukten“ zurück.
Koks, Gras, Pilze und Ecstasy
Gemäß Schweizer Ermittlern soll der Deutsche rund 13 Kilogramm des weißen Pulvers, 34 Kilo Marihuana und Haschisch, 560 Gramm halluzinogene Pilze sowie rund 6300 Ecstasy-Tabletten in Freiburg und Basel beschafft und teilweise mit Helfern über die deutsch-schweizerische Grenze geschmuggelt haben.
Für den Verkauf nutzten die Drogenhändler Online-Marktplätze im Darknet, Telegram und einen weiteren Messengerdienst. Bezahlen ließen sie sich in Kryptowährungen. Verschickt wurden die Drogen per Post. Verdeckte Ermittler aus der Schweiz enttarnten den Schwarzwälder Drogenring, wie der SÜDKURIER berichtete.
Einschlägig vorbestraft
Nun verurteilte das Bezirksgericht Zürich Andy Macht und zwei Helfer, die alle aus dem Schwarzwald stammen, zu langjährigen Gefängnisstrafen. „Die Drogenmengen der Staatsanwaltschaft sind glaubhaft“, erklärte der Richter.

Der Beschuldigte habe gewerbsmäßig gehandelt und sei einschlägig vorbestraft. Das ist er auch in Südbaden, wo der 49-Jährige vor seiner Verhaftung wohnte. Das Amtsgericht Freiburg hatte ihn bereits 2017 wegen „Drogenhandels in nicht geringer Menge“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde.
Staat will eine Million Franken eintreiben
Nun sollte er nicht mehr so glimpflich davonkommen. Das Schweizer Gericht verurteilte ihn nun zu zwölf Jahren und neun Monaten Gefängnis. Zudem muss der Drogenboss dem Schweizer Staat rund eine Million Franken für unrechtmäßig erzielte Gewinne abliefern und darf die Eidgenossenschaft nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis für zehn Jahre nicht mehr betreten.
„Sie handelten professionell und arbeiteten fast täglich für den Drogenverkauf“, sagte der Richter zum Beschuldigten. Das Gericht geht von einem Umsatz von 1,7 Millionen Euro aus.
Gehilfe ist reuig und geständig
Auch der 36-jährige Gehilfe wird schuldig gesprochen. Der teilweise geständige Deutsche soll 2018 und 2019 über Tausend Einzelgeschäfte mit einer Gesamtmenge von einem Kilogramm Kokain durchgeführt haben. Laut dem Richter habe er anfänglich eng mit dem Hauptbeschuldigten zusammengearbeitet: „Sie waren ein Team“. Dank seines Geständnisses und der gezeigten Reue wurde die Strafe für den 36-Jährigen um neun Monate gesenkt: Er muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Ebenso hart dürfte den Gehilfen treffen, dass er nach dem Absitzen der Freiheitsstrafe die Schweiz für sieben Jahre verlassen muss. Der mehr als zehnjährige Aufenthalt in der Schweiz und sein Job als Betriebsleiter einer Firma konnten das Gericht nicht überzeugen.
Der dritte Helfer, ein 27-jähriger Deutscher, soll 24 Kurierfahrten mit Drogen von Freiburg in die Region Basel durchgeführt haben. Er will nicht gewusst haben, was er transportiert hatte. Das glaubt ihm das Gericht nicht. „Das ist lebensfremd. Es ist naheliegend, dass er wusste, dass es sich um Drogen handelte“, sagte der Richter.
Das Gericht verurteilte den Studenten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Zudem muss der 27-Jährige, der kurz vor Abschluss seines Studiums in der Schweiz steht, das Land nach seiner Gefängnisstrafe für fünf Jahre verlassen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.