Am Amtsgericht Villingen-Schwenningen wurde jüngst ein Vorfall aus der Fasnetsnacht vom 9. auf den 10. Februar 2024 juristisch aufgearbeitet. Zwei Männer im Alter von 32 und 49 Jahren waren angeklagt, einen 26-Jährigen krankenhausreif geschlagen zu haben.

Tritt führt zu Knochenbruch

Laut Anklage artete eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem 49-Jährigen und einem Begleiter des späteren Geschädigten in einen handgreiflichen Streit aus.

Das spätere Opfer soll sich eingemischt und die Männer mit einem Tierabwehrspray angegriffen haben.

Das Duo habe den 26-jährigen Mann daraufhin zu Boden gestoßen und auf diesen eingeschlagen und eingetreten.

Ein Tritt gegen die Kniekehle führte dazu, dass die Kniescheibe des Mannes brach. Unter den Folgen des Kniescheibenbruchs leidet der Mann noch heute, musste sich mehreren Operationen unterziehen, hieß es nun bei Gericht.

Angeklagte bestreiten Tat

In einer Einlassung gab der 32 Jahre alte Angeklagte zu Protokoll, dass es zu keiner Schlägerei zwischen ihm und dem 26-jährigen Opfer gekommen sei.

Er gab an, dass er mit seinem 49-jährigen Fußballkumpel und zwei Begleiterinnen an der Fasnet in der Färberstraße unterwegs gewesen sei. Vor einem Lokal soll es zwischen seinem Kumpel und einem Mann zu einem Streit gekommen sein.

Angeklagter will nicht zugeschlagen haben

Der Streit habe sich jedoch schnell erledigt und die Gruppe wollte gehen. „Plötzlich hatte einer ein Pfefferspray“, so der 32 Jahre alte Angeklagte. Daraufhin habe er zu einem Schlag gegen diesem ausgeholt, woran ihn seine Begleiterin aber gehindert habe. Sein Begleiter habe jedoch etwas von dem Pfefferspray abbekommen, musste deswegen auch medizinisch betreut werden.

Richter ist skeptisch

„Das ist immer so bei Schlägereien, da sind die Wahrnehmungen sehr unterschiedlich“, kommentierte Richter Christian Bäumler. Das Problem sei, dass der Geschädigte ins Krankenhaus kam und am Knie operiert wurde, so der Richter.

„Ich habe niemanden angegriffen“

Auch laut dem zweiten Angeklagten soll es zu keiner Schlägerei gekommen sein. Seine Angaben deckten sich größtenteils mit denen seines Kumpels. „Ich habe niemanden bedroht, beleidigt, angegriffen“, so der 49-Jährige vor Gericht.

„Situation war sehr beängstigend“

Das Geschädigte, der als Nebenkläger in dem Prozess auftrat, widersprach den Ausführungen der Angeklagten jedoch stark. Er gab an, dass einer der beiden Angeklagten, vermutlich der 32-Jährige, ihn in die Kniekehle getreten habe, als er am Boden lag.

„Die Situation war sehr beängstigend“, so der Mann. Das alles sei sehr schnell passiert. „Bis heute habe ich eine Platte im Knie, die irgendwann wieder raus muss.“

Angst vor Messerangriff

Auch die Begleiter des Nebenklägers sagten vor Gericht aus. Sein Vater bestätigte, dass die beiden Angeklagten nach einem Gerangel auf seinen am Boden liegenden Sohn eingeschlagen hätten.

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„Wie ich mich umdrehte, lag mein Sohn auf dem Boden und die beiden waren an meinem Sohn“, so der Senior. „Das war eine Katastrophe.“ Als er den 49-Jährigen hinterher zur Rede stellte und gefragt habe, wie man auf einen am Boden liegenden Menschen einschlagen könne, soll dieser die Angst geäußert haben, dass der Nebenkläger ein Messer ziehen könne.

Richter will Verfahren einstellen

Bevor die zwei Begleiterinnen eine Aussage machen konnten, schlug Richter Bäumler einen Vergleich vor: „2500 Euro pro Nase, dann wäre die Sache beendet.“ Die stieß dem Anwalt des Nebenklägers jedoch sauer auf: „Welches Signal sendet das denn an die Bevölkerung?“, so der Anwalt.

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Die Angeklagten hätten das Opfer schwer verletzt. Auf eine Entschuldigung oder ein Einräumen der Tat warte dieses bisher vergeblich. Auch die Staatsanwältin sprach sich dagegen aus: „Nicht vor dem Hintergrund des erheblichen Tatvorwurfs.“

Die erste Zeugin stützte die Aussagen der Angeklagten. Es sei zu keiner Schlägerei gekommen, so die Frau. Eine weitere Begleiterin und der Begleiter des Nebenklägers gaben an, von der Schlägerei nichts mitbekommen zu haben.

„Uns geht es nicht um eine Verurteilung“

„Ich bin überzeugt, dass sich die Anklage bestätigt, wie geschildert“, so die Staatsanwältin im Schlussplädoyer. „Wie sollen die Verletzungen sonst zustande gekommen sein?“ Sie forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung für den 49-Jährigen sowie eine Strafe von acht Monaten für den 32-jährigen Angeklagten.

Als Bewährungsauflagen forderte sie die Ableistung von 100 bis 150 Arbeitsstunden und 2000 Euro pro Angeklagten als Geldstrafe. „Uns geht es nicht um eine Verurteilung, sondern um eine Schadensregulierung“, sagte indes der Anwalt des Nebenklägers.

Unterschiedliche Urteile für die Angeklagten

Der Richter folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft größtenteils. Er verurteilte den 32-jährigen Angeklagten zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde sowie zur Zahlung von 3000 Euro Schadensregulierung an den Geschädigten. Außerdem muss er 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den fatalen Tritt gegen die Kniekehle des Opfers ausgeführt habe.

Der 49-Jährige wurde indes zu einer Geldstrafe von 3600 Euro und einer Schadensregulierung von 100 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen dieses kann noch Berufung eingelegt werden.