In Überlingen ist er noch als ‚Hans‘ bekannt. Ab Freitag, 18. Juli, steht der 47-Jährige vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Konstanz. Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann aus Überlingen wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und Körperverletzung an.

Der Hauptvorwurf: In der Nacht vom 24. auf den 25. Januar 2025 soll er im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in der Christophstraße versucht haben, das Treppenhaus in Brand zu stecken. Der Angeklagte soll dort Stufenmatten mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet haben. Das Feuer erlosch nach knapp 90-minütiger Brandzeit von selbst.

Darüber hinaus soll „Hans“ bereits im November 2024 einem behinderten Jugendlichen am Bahnhof mit der Faust ins Gesicht geschlagen und im Dezember desselben Jahres ein Kleinkind in einer Bäckerei zu Boden gerissen haben. Seit seiner Festnahme Ende Januar befindet sich der Mann in Untersuchungshaft.

„Hans“ bestreitet Brandstiftung

Verteidigt wird er von dem Karlsruher Strafverteidiger David Schneider-Addae-Mensah. Dieser weist die Vorwürfe zurück. Es gebe keine eindeutigen Beweise, die seinen Mandanten mit der Tat in Verbindung bringen.

„Mit Brandlegungen hat er nie etwas zu tun gehabt“, sagt der Anwalt gegenüber dem SÜDKURIER. Auf dem Überwachungsvideo sei sein Mandant nicht zu erkennen, nur ein vermummter Mann im Hausflur. Der Verteidiger: „Es gibt, wenn überhaupt, dann nur sehr vage Indizien. Niemand hat meinen Mandanten in der Tatnacht rund um den Brandort gesehen. Dort gibt es keine DNA-Spuren oder Fingerabdrücke von ihm.“

Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah verteidigt den 47-jährigen Mann aus Überlingen.
Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah verteidigt den 47-jährigen Mann aus Überlingen. | Bild: Hilser, Stefan

Die Ermittler stützen sich laut Verteidigung lediglich auf Indizien wie Kleidung und Körperhaltung. Für Schneider-Addae-Mensah ist das zu wenig. Erst am Montag habe er beim Haftprüfungstermin die Aufhebung des Haftbefehls beantragt, über dessen Ergebnis noch nicht entschieden sei. Eine psychiatrische Untersuchung durch einen Sachverständigen sei bislang nicht erfolgt. Ob sich der Angeklagte zur Tat äußern wird, ist nach Angaben seines Anwalts offen. Er bestreite aber den wesentlichen Vorwurf, den Brand gelegt zu haben.

Anwalt vermutet Retourkutsche

David Schneider-Addae-Mensah wittert hinter dem erneuten Verfahren eine „Retourkutsche für 2023“. Damals sei es „der Staatsanwaltschaft und der Polizei nicht gelungen, meinen Mandanten wegzusperren, jetzt versuchen sie es einfach nochmals.“ Bereits im Verfahren 2023 erhob der Verteidiger schwere Vorwürfe gegenüber der Polizei.

Der 47-Jährige ist in Überlingen kein Unbekannter. Bereits 2020 hatte das Landgericht Konstanz ihn nach einer Serie von Sachbeschädigungen für schuldunfähig erklärt und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ausgesetzt. Er soll rund 60 Autos zerkratzt haben, dabei hinterließ er auch auf der Motorhaube eines Fahrzeugs den Schriftzug „Hans“. So nannte sich dann auch die Ermittlungsgruppe der Polizei.

Die Polizei Überlingen fahndete einst nach einem Mann, der serienweise Autos zerkratzt hat. Dutzende Fälle sind in Überlingen bekannt ...
Die Polizei Überlingen fahndete einst nach einem Mann, der serienweise Autos zerkratzt hat. Dutzende Fälle sind in Überlingen bekannt geworden. Immer wieder wird dabei das Wort „Hans“ in den Lack gekratzt. | Bild: Polizeirevier Überlingen

Zwischen 2022 und 2023 soll er erneut zahlreiche Fahrzeuge beschädigt und Schlösser mit Klebstoff unbrauchbar gemacht haben. Der Gesamtschaden lag bei rund einer Viertelmillion Euro, auch hier gründete die Polizei eine Ermittlungsgruppe. Der Name: Uhu. Auch in diesem Verfahren entschied das Gericht am Ende, auf eine dauerhafte Unterbringung zu verzichten.

Die nun anstehende Hauptverhandlung ist zunächst auf vier Termine angesetzt. Neben 13 Zeugen ist auch ein psychiatrischer Sachverständiger geladen. Laut Schneider-Addae-Mensah habe man aber auf einen anderen Gutachter als damals bestanden.