Zwei Werktage in Folge wurde der Schwellenwert von 250 Covid-19-Fällen in Behandlung auf Intensivstationen überschritten. Damit gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe der Coronaverordnung.

Das Landesgesundheitsamt bezieht sich in seinen aktuellen Lageberichten stets auf die Zahlen des Intensivregisters des Robert Koch-Instituts zum Stand 16 Uhr des jeweiligen Tages. Für Dienstag wurden, Stand 16 Uhr, 284 Fälle von COVID-19 in Behandlung auf Intensivstationen gemeldet.

Bereits am Freitag, 29. Oktober, wurde der Wert mit 258 überschritten. Samstage, Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der Werktage nicht. Die Warnstufe wird aufgehoben, wenn die maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird.

In der Warnstufe gelten für nicht-immunisierte Menschen, also nicht geimpfte und nicht genesene, strengere Regeln. Dazu zählt zum einen die PCR-Testpflicht in vielen Bereichen, wo vorher noch ein Schnelltest genügt hat. Außerdem treten für diese Gruppe wieder Kontaktbeschränkungen in Kraft.