Immer freitags bietet der Geflügelhof Huber aus Mönchweiler seine frischen Eier und andere Produkte auf dem Wochenmarkt in Donaueschingen zum Verkauf an. Die Eier werden in großen stapelbaren Schachteln am Verkaufsstand präsentiert. Wer Eier kauft, kann sich die gewünschte Anzahl an Eiern in gängige Sechser- oder Zehnerkartons umschichten und erwerben. Diese Schachteln sind immer neu und unbenutzt.

Dass sich darunter gebrauchte Kartons befinden, die von Kunden zurückgegeben wurden, um Müll zu vermeiden, das ist ausgeschlossen. „Das sind alles neue Kartons“, erklärt Martin Huber vom gleichnamigen Geflügelhof, der an diesem Freitagmorgen den Stand betreut.

Selbst ausgedacht hat er sich dieses Vorgehen aber nicht. Man halte sich damit an die Vorschriften, die im zudem auch nicht neu seien.

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Es komme immer wieder vor, dass Kunden dafür kein Verständnis hätten, die in guter Absicht ihre gebrauchten Schachteln zurückbringen wollten. Diesen Eindruck kann auch Geflügelhof-Inhaber Robert Huber bestätigen. Beide erklären die Vorschrift mit Maßnahmen für mehr Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln.

Eine Vorschrift von ganz vielen, die es heute zu beachten gelte, so Robert Huber.

Die Hygiene-Verordnung

Diese Vorschrift ergibt sich aus der deutschen Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LVMH). Hier heißt es: „Umhüllungen und Verpackungen müssen so gelagert werden, dass sie nicht verunreinigt werden können.“ Außerdem gilt: „Wände, Böden und Arbeitsflächen in Betriebsstätten sowie Verkaufseinrichtungen, Anlagen, Ausrüstungsgegenstände, Behältnisse, Container und Fahrzeuge, die mit Primärerzeugnissen in Berührung kommen können, instand zu halten, regelmäßig zu reinigen und erforderlichenfalls in geeigneter Weise zu desinfizieren.“

Bedeutet, dass Verpackungen für Lebensmittel nur wiederverwendet werden dürfen, wenn sie leicht zu reinigen und, wenn nötig, leicht zu desinfizieren sind. Bei Eierkartons aus Pappe ist das nicht möglich.

Marktverkäufer dürfen keine benutzten Eierkartons von Kunden zurücknehmen, um diese später am Hof erneut für den Verkauf vorzubereiten ...
Marktverkäufer dürfen keine benutzten Eierkartons von Kunden zurücknehmen, um diese später am Hof erneut für den Verkauf vorzubereiten und aufzufüllen. | Bild: Fröhlich, Jens

Verbaucher nicht betroffen

Verbraucher selbst sind davon ausgenommen. Sie dürfen sehr wohl gebrauchte Eierkartons zum Marktstand bringen, und diese dort auffüllen lassen. Eine Karton-Kreislaufwirtschaft über den Erzeuger ist jedoch verboten.

Verbot hat auch Gründe

Aus heiterem Himmel rührt die Hygienemaßnahme aber nicht her. Eiern können grundsätzlich immer noch Keime anhaften, da die Schalen vor dem Verkauf nur grob gereinigt werden, zum Beispiel Bakterien, die zu heftigen Magen-Darm-Infekten führen können.

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Von der Eier-Schale an die Verpackung ist der Weg nicht weit. Daher wird auch Verbrauchern geraten, die Kartons nicht erneut zu verwenden. Entscheiden muss das am Ende aber jeder für sich selbst.

Zum Glück lassen sich die hübsch geformten Schachteln auch gut zum Basteln oder als Anzuchttöpfe verwenden.