Franziska Zeller

„Am Anfang gab es noch Komplikationen, als wir die Zertifikate ausstellen wollten. Das System war komplett überlastet, alle Apotheken wollten gleichzeitig Zugriff auf den Server“, sagt Sandra Pibcitto von der Villinger Mozart-Apotheke. Wie bei ihren Kollegen auch können sich von Corona Genesene – ähnlich wie Geimpfte – in Pibcittos Apotheke Zertifikate ausstellen lassen, die eine überstandene Infektion schriftlich belegen.

Anfang vergangener Woche, fährt die Apothekerin fort, kam es deshalb noch zu einigen Verzögerungen, mittlerweile habe sich das allerdings wieder beruhigt: „Im Normalfall bearbeiten wir das Dokument noch am selben Tag, je nach Technik und Aufwand. Die Erstellung der Zertifikate dauert rund ein bis zwei Tage.“

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In der St. Georgs-Apotheke in St. Georgen lief die erste Woche vergleichsweise ruhig an. „Wir haben noch gar keine Zertifikate ausgestellt. Nachfragen hatten wir bisher nur im Vorfeld, als es noch gar nicht möglich war, die Nachweise zu erstellen“, sagt die Filialleiterin Heike Rapp. In den kommenden Wochen werde allerdings auch dort eine höhere Nachfrage erwartet, worauf sowohl die Technik, als auch die Angestellten vorbereitet sind.

Lichtbildausweis und offizieller Test nötig

„Wer ein Genesenenzertifikat erhalten will, muss in der Apotheke den Personalausweis und einen positiven PCR-Test vorlegen, der mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage zurückliegt“, sagt Cornelia Augstein von der Donaueschinger Rathaus-Apotheke. Auch hier kann die Bescheinigung beantragt werden, seit vergangenem Dienstag seien rund fünf Zertifikate ausgestellt worden. „Wichtig ist auch, dass die Person das Zertifikat selbst beantragt. Wir können den Nachweis nur persönlich ausstellen“, ergänzt Alexander Gluns, Apotheker in der Berthold-Apotheke in Villingen.

Laut einer offiziellen Mitteilung des Landesapothekerverbands muss der Nachweis einer vergangenen Covid-19-Erkrankung von einer offiziellen Behörde bestätigt sein, wie etwa ein PCR-Test eines Testzentrums, eines Labors oder eines Arztes. „Auf dem Befund muss auch auf jeden Fall das Datum der positiven Testung sowie eine Angabe zur Testart stehen“, sagt Gluns und ergänzt: „Antigenschnelltest-Nachweise, Absonderungsbescheide ohne weitere Angaben, Antikörpernachweise oder Krankheitsatteste werden nicht akzeptiert.“

Apotheker Valon Tolaj füllt in der Rathaus-Apotheke ein Genesenenzertifikat aus. Bisher wurden hier rund fünf Nachweise ausgestellt.
Apotheker Valon Tolaj füllt in der Rathaus-Apotheke ein Genesenenzertifikat aus. Bisher wurden hier rund fünf Nachweise ausgestellt. | Bild: Franziska Zeller (fz)

Über den Deutschen Apothekerverband haben die Apotheken Zugriff auf die Plattform des Robert-Koch-Instituts (RKI). Dort werden die Daten des Kunden eingetragen. Aus den eingelesenen Daten wird eine PDF-Datei erstellt, die neben den Angaben zur genesenen Person sowie zum Testdatum auch einen QR-Code enthält. „Die E-Mail erhält der Kunde bereits am nächsten Tag, in Papierform kann der Nachweis nach zwei Tagen abgeholt werden“, sagt Gluns. Der Code lässt sich sowohl in der Corona-Warn-App, als auch der App CovPass des RKI hinzufügen und ist in der gesamten Europäischen Union gültig – egal ob in digitaler Form oder auf Papier. Den Kunden kostet das Ausstellen der Dokumente nichts. „Die Kosten werden vom Staat übernommen, die Apotheken bekommen sechs Euro pro Zertifikat vergütet“, so Gluns.

Datenschutz wurde überarbeitet

Vor der Ausstellung des Zertifikats wird der Kunde in der Apotheke zunächst über die Datenschutzhinweise aufgeklärt. „Die Kunden müssen sich keine Sorgen um ihre Daten machen. Auf der Seite des RKI gab es in der Vergangenheit eine Datenschutz-Lücke, weshalb alles nochmal überarbeitet und optimiert wurde. Laut dem Institut sind die Informationen jetzt sicher“, sagt Pibcitto von der Mozart-Apotheke.