Sommerzeit, Ferienzeit. Und die Zeit, in der viele Hausärzte ihre Praxen geschlossen haben. Was aber tun, wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist und man medizinische Hilfe benötigt? Unter verschiedenen Notrufnummern können Betroffene Hilfe finden. In unserer Erste-Hilfe-Serie von SÜDKURIER und Rotem Kreuz stellen wir die unterschiedlichen Notrufnummern vor. Die Rotkreuz-Ausbilder Jens Schwarzwälder und Elke Bettecken erläutern, wann welche Nummer angerufen werden sollte – und wann besser nicht.

  • Ärztlicher/kinderärztlicher Notdienst 116117: Diese Notrufnummer sollte angerufen werden in allen Fällen von Erkrankungen, deren Behandlung nicht bis zur nächsten Sprechstunde des Arztes warten kann. Die Nummer gilt montags bis freitags von 18 bis 8 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen und verbindet den Anrufer zunächst mit der Integrierten Leitstelle. Dort sitzt ein Leitstellendisponent, der die Situation nach den Angaben des Anrufers beurteilt und einschätzen kann, ob der Anrufer mit seinem Anliegen zum ärztlichen Notfall- beziehungsweise Bereitschaftsdienst vermittelt werden muss. „Die Leitstellendisponenten sind ausgebildete Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten“, erklärt Jens Schwarzwälder. Die ärztlichen Bereitschaftsdienste, die von den Medizinern der kassenärztlichen Vereinigung übernommen werden, gibt es bundesweit in jedem Landkreis. Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist der ärztliche Bereitschaftsdienst im Schwarzwald-Baar-Klinikum angegliedert. Der Leitstellendisponent kann auch entscheiden, ob möglicherweise ein Krankentransport notwendig ist.
  • Zahnärztlicher Notdienst 01803/22255565: Diese Nummer verbindet den Anrufer mit dem zahnärztlichen Notdienst. Der Ablauf ist im Prinzip derselbe, nur dass der Anrufer nicht mit der Leitstelle, sondern mit einem diensthabenden Zahnmediziner verbunden wird.
  • Notruf 112: Diese Notrufnummer sollte jeder Mensch kennen. Sie ist europaweit einheitlich und immer und von jedem Telefon aus kostenlos erreichbar. Sie muss bei Situationen gewählt werden, in denen Menschenleben in Gefahr sind. Beispielsweise bei Herzinfarkt, Verkehrsunfällen oder bewusstlosen Personen. Auch hier wird der Anrufer mit der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst verbunden. Hier gibt es laut Elke Bettecken einige Änderungen zu früher. „Früher musste der Anrufer fünf W-Fragen beantworten. Heute ist die erste Frage der Leistelle, wo genau der Einsatzort ist“, erläutert Bettecken. Danach wird der Disponent weitere Fragen zur Erkrankung / Verletzung stellen, um die Situation einzuschätzen und das geeignete Rettungsmittel zu alarmieren. „Wichtig ist, dass der Anrufer nicht auflegt, sondern in der Leitung bleibt für eventuelle Rückfragen“, so Jens Schwarzwälder. Sollte eine Person beispielsweise einen Herz-Kreislaufstillstand erlitten haben und reanimationspflichtig werden, kann der Disponent dem Anrufer per Telefon auch Anweisungen zur Durchführung einer Herzdruckmassage geben. „Hier ist wichtig, dass der Anrufer weiß, wo er den Lautsprecher an seinem Telefon anschalten muss“, so Bettecken.
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  • Gift-Notruf 0761/19240: Die Gift-Notrufzentrale hilft weiter, wenn der Verdacht auf eine Vergiftung besteht. Dabei muss der Anrufer wissen, um welche Art und Menge der Substanz der Patient wann zu sich genommen hat. Dann kann die Gift-Notrufzentrale weitere Maßnahmen empfehlen. „Wichtig ist, dass man diese Nummer nur wählt, wenn der Patient keine Auffälligkeiten zeigt“, rät Bettecken. Bei starken Symptomen, wie etwa Atemnot oder Bewusstlosigkeit, ist unbedingt die 112 zu wählen.
  • Tipps vom Profi: Jens Schwarzwälder rät, dass Patienten rechtzeitig vor dem Urlaub ihres Hausarztes überprüfen, ob der Medikamentenvorrat für die Dauer des Urlaubs des Hausarztes ausreicht. „Notfalls noch vorher ein Rezept holen.“ Auch sollte, wenn bei einem Anruf der Anrufbeantworter anspringt, das Band unbedingt bis zum Ende abgehört werden. „Dort teilen die Ärzte auch mit, welcher ihrer Kollegen während der Urlaubszeit die Vertretung übernimmt“, so der Experte.