Mit den steigenden Temperaturen und dem Wachsen der Gräser müssen Autofahrer auf Strecken durch Waldstücke oder an Wäldern auf der Hut sein. Gerade in den Morgen- und Abendstunden ist die Gefahr groß, mit einem Wildtier zusammenzustoßen.
Bremsen und abblenden
Wer Wildtiere auf der Straße sieht, der sollte auf keinen Fall in den Gegenverkehr ausweichen, sondern abbremsen und abblenden, erklärt Peter Hauser, Versicherungsfachmann und Jäger in Donaueschingen und Wolterdingen. Dabei weiß Hauser, dass dies einfacher gesagt als getan ist. "Auch wenn es Überwindung kostet, in den Gegenverkehr ausweichen kann noch gefährlicher werden", erklärt er.
Besser sei es deshalb, von vorneherein zu bestimmten Zeiten vorsichtiger zu fahren. "Das Tempo morgens und abends verringern und aufpassen", empfiehlt er Fahrern, gerade in Gegenden mit Waldstücken. Denn ein Wildunfall kann schnell gefährlich werden. "Prallt man auf ein Wildschwein mit 50 bis 70 Kilo, kann das für das Auto und den Fahrer schnell zur Gefahr werden."
Unfallstelle sichern und Notruf wählen
Wenn der Unfall trotz Vorsichtsmaßnahmen nicht zu vermeiden war und man mit dem Tier zusammengestoßen ist, gilt dasselbe Prinzip wie bei anderen Unfällen auch: "Anhalten, Unfallstelle absichern, Polizei verständigen", zählt Thomas Kalmbach, Pressesprecher im Polizeipräsidium Tuttlingen auf.
Wegfahren ist keine Unfallflucht
Doch ist das Wegfahren, ohne den Notruf gewählt zu haben, Unfallflucht? Darauf hat Thomas Kalmbach eine klare Antwort: "Nein, es ist keine Unfallflucht. Bei einem Wildunfall wird, außer dem Verursacher selbst, im rechtlichen Sinne niemand 'geschädigt'." Außerdem, so Kalmbach, haben Wildtiere keine Besitzer und gelten als herrenlos.
Verstoß gegen Tierschutzgesetz möglich
Trotzdem sollten Autofahrer nicht einfach so wegfahren. Denn außer Unfallflucht könnten sich Fahrer, die ein verletztes Tier liegen lassen, sich nach dem Tierschutzgesetz strafbar machen, so Kalmbach. "Nach dem Tierschutzgesetz kann bestraft werden, wer Wirbeltieren länger anhaltende Schmerzen oder Leiden zufügt, sprich erheblich verletzt. "Wer Tiere dann bewusst leiden lässt, um beispielsweise wegen Trunkenheit seinen Führerschein zu retten, handle nicht mehr nur ordnungswidrig, warnt der Polizeisprecher.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Doch auch wenn das Tier tot ist und man den Kadaver auf der Straße liegen lässt, kann das Konsequenzen haben. Wer fahrlässig ein Hindernis bereitet und dadurch Menschen und bestimmte Sachen in Gefahr geraten, greife gefährlich in den Straßenverkehr ein, so Kalmbach. "Das könnte unter Umständen auch die liegen gebliebene Wildsau oder das Reh sein." Das Landesjagdgesetz verpflichtet Fahrzeugführer weiterhin, an- und überfahrenes Schalenwild zu melden. "Wer das nicht tut, muss mit einem Bußgeld rechnen."
Wenn die Versicherung zahlen soll, braucht es eine Bescheinigung
Wer auf seinem Schaden nicht sitzenbleiben will, muss den Unfall sowieso melden, betont Peter Hauser. Denn die Versicherung zahle nur bei Vorlage einer Wildunfallbescheinigung, die die Polizei oder der Jäger ausstellen muss, erklärt er. Wildunfälle werden durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt, so der Versicherungsfachmann.
Nicht alle Versicherungen decken alle Tiere ab
Gerade neuere Versicherungen decken dabei Unfälle mit allen Tieren ab. "Dort steht dann meist alle Wirbeltiere oder Tiere aller Art." Bei alten Verträgen kann die Versicherung jedoch auf Haarwild, also Rehe und Wildschweine begrenzt sein, so Hauser. Bei einem Unfall mit einer Wildente würde die Versicherung nicht aufkommen, da es Federwild ist, erklärt er.
Auto nicht waschen
Wer den Unfall gemeldet hat, muss nicht zwingenderweise bis zum Eintreffen des Jägers warten. Dieser holt die Kontaktdaten von der Polizei. Um die Arbeit für den Jäger gerade bei verletzten Tieren, die fortgelaufen sind, zu vereinfachen, sollten die Autofahrer die Stelle markieren oder die ungefähre Position angeben, sagt Hauser. "Auf jedem zweiten Leitpfosten steht eine genaue Angabe, mit dieser sich der Jäger orientieren kann." Auch wichtig: Das Auto nicht gleich waschen. "Es kann sein, dass ein Sachverständiger die Schäden begutachten will, dann ist es wichtig, dass Haare oder Blut noch vorhanden sind", sagt der Versicherungsfachmann.