Gegen die Einrichtung eines Wettbüros an der Hauptstraße sprach sich der Technische Ausschuss aus. Ein Wettbüro würde den Zielen der Innenstadtsanierung zuwider laufen, so die Begründung.

Gaststätte steht leer

Der Antragsteller hatte eine Bauvoranfrage für eine Nutzungsänderung einer seit längerem leer stehenden Gaststätte in der Hauptstraße neben dem Rathaus in ein Wettbüro gestellt. Das Objekt befindet sich im Sanierungsgebiet V – Treffpunkt Innenstadt. Grundsätzlich seien Vergnügungsstätten hier zwar zulässig. Die Verwaltung befürchtet jedoch, dass sich dies negativ auf die Raumplanung bei der Innenstadtsanierung auswirken könnte. Konkret stelle die Nähe zur Schule, Kirche und dem Roten Löwen, der nach seiner Sanierung als Generationentreffpunkt zur Verfügung stehen soll, ein Problem dar.

Freude in der Gruppe

Hansjörg Staiger bezweifelte, dass in Zeiten, in denen Wettaktivitäten überwiegend über das Internet abgewickelt werden, ein Wettbüro überhaupt notwendig sei. Stadtbaumeister Alexander Tröndle sagte, dass solche Einrichtungen durchaus Anklang fänden. „Man freut sich lieber in der Gruppe als allein.“

In der Nähe gibt es schon ein Büro

Ein weiterer Grund, der zur Nichtgenehmigung des Wettbüros in der Hauptstraße führte, war der Umstand, dass nur unweit des vorgesehenen Standorts bereits ein Wettbüro existiert, das in einem Keller zwischen Posttiefgarage und Optikerfachgeschäft untergebracht ist. Hierüber wache das Ordnungsamt und es gebe keinerlei Probleme. Da die Sanierungsziele für die Innenstadtsanierung, eine familienfreundliche und seniorengerechte Innenstadt zu entwickeln, bislang eher allgemein gehalten wurden, soll im Gemeinderat ein Antrag verabschiedet werden, der diese diese Ziele konkret formuliert. Dabei wurde die Ansiedelung von Vergnügungsstätten explizit ausgeschlossen.