Gegen die geplante Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen in der Schramberger Straße durch das Landratsamt haben Anwohner bereits bei Bekanntwerden des Vorhabens Ende März in einer von der Stadt organisierten Infoveranstaltung erhebliche Bedenken geäußert.

Stadt ist nur der Adressat

Jetzt haben mehrere Anwohner aus der Schramberger Straße und aus dem Kühlbrunnenweg, deren Wohnungen und Eigenheime in unmittelbarer Nähe zu dem ehemaligen Firmengebäude angrenzen, ihre Bedenken und Anliegen präziser formuliert und als Gesamtwiderspruch gegen das Baugenehmigungsverfahren an die Stadtverwaltung geschickt. Die Anwohner selbst wollen sich zu ihren Bedenken nicht öffentlich äußern.

Doch wie gehen die Stadtverwaltung und die zuständige Baubehörde beim Landratsamt mit diesen Einwänden um?

Diesen Brief haben Anwohner rund um die geplante Unterkunft an die Stadtverwaltung gerichtet.
Diesen Brief haben Anwohner rund um die geplante Unterkunft an die Stadtverwaltung gerichtet. | Bild: Ganter, Patrick

Die Stadtverwaltung ist lediglich als Adressat für eingehende Bedenken zuständig. „Wir leiten die Bedenken und Anliegen an die zuständige Baubehörde beim Landratsamt weiter“, so Silke Richter vom Stadtbauamt.

Gebäude ist abgenommen

Beim Landratsamt werden die Bedenken geprüft. „Die Bedenken der Anwohner werden durch das Baurechtsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens behandelt“, teilt Landratsamts-Sprecherin Heike Frank auf Nachfrage mit.

Sie nimmt Stellung zu den konkret formulierten Punkten der Anwohner, beispielsweise in Sachen Brandschutz. „Das Gebäude ist baurechtlich und brandschutztechnisch abgenommen. Es gibt eine funkvernetzte Brandwarnanlage.“

„Die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft können sich selbstverständlich völlig frei bewegen und sich im Freien aufhalten.“
Heike Frank, Pressesprecherin

Bezüglich der Bedenken von Lärmbelästigung durch die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft, die sich unter anderem aufgrund fehlender Gemeinschaftsräume überwiegend im Freien aufhalten könnten, wodurch die Anwohner eine Beeinträchtigung der Ruhezeiten befürchten, sagt Frank klar: „Die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft können sich selbstverständlich völlig frei bewegen und sich im Freien aufhalten.“

Gebäude aus Amtssicht groß genug

Bei der Bemessung des zur Verfügung stehenden Wohnraums und der damit verbundenen maximal möglichen Belegung mit geflüchteten Menschen gibt es unterschiedliche Ergebnisse. Während die Anwohner, zu denen die ehemalige Besitzerin des Gebäudes gehört, die das Gebäude vor einem Jahr an einen Investor verkauft hat, von einer Wohnfläche von 140 Quadratmetern ausgeht, was einer Belegung von maximal 20 Personen entsprechen würde, geht das Landratsamt von einer zur Verfügung stehenden Grundfläche von 500 Quadratmetern aus, wodurch die Zahl von knapp 50 Personen realistisch sei.

Das Schreiben von Anwohnern war auf eine andere Berechnung gekommen, was einer der vorgebrachten Einwände war. Sie forderten zudem Schutzmaßnahmen für sich und für die Bewohner selbst. Bezüglich der mehrfach angesprochenen Privatsphäre will das Landratsamt vor dem Einzug der geflüchteten Menschen Sichtschutzfolien und einen Sichtschutzzaun installieren.

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