Es ist nur eine Formalität und trotzdem ist der Beschluss interessant. Der St. Georgener Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Mittwoch eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Was nach einem verwaltungstechnischen Akt klingt, ist durch die Situation der Corona-Pandemie ausgelöst worden.
„Die Änderung der Hauptsatzung besteht in der Schaffung einer Regelung für Videositzungen des Gemeinderates (und anderer kommunaler Gremien)“, heißt es dazu in der Sitzungsvorlage des Gemeinderates mit dem Verweis auf den entsprechenden Paragrafen der Satzung.
Nur im „absoluten Ausnahmefall“
Man wolle so mit dieser Anpassung, wie es weiter heißt, auch für zukünftige und unvorhersehbare Ereignisse gewappnet sein. Das aber, so erklärte Giovanni Costantino, als Amtsleiter für Zentrale Steuerung und Dienste für die Änderung verantwortlich, geschehe nur im „absoluten Ausnahmefall“. „Wenn irgend möglich, werden die Sitzungen weiterhin in Präsenz abgehalten“, sagte er.
Stadthalle als Glücksfall
St. Georgen sei hier in der glücklichen Lage, anders als andere Kommunen, über die Stadthalle verfügen zu können. Dort seien Abstands- und Hygieneregeln gut einzuhalten. Sollten Sitzungen jedoch per Video abgehalten werden, wäre es auch nötig, den Bürgern eine Beteiligung zu ermöglichen, beispielsweise über eine Übertragung in der Stadthalle.
Costantino schränkt aber ein, denn das Videoformat hätte auch seine Tücken. Nicht alles, was in einer normalen Sitzung erlaubt ist, funktioniert auch genauso im Digitalen. „Nichtöffentliche Sitzungen könnten so nicht abgehalten werden“, sagt der Amtsleiter. Sie seien zwar rechtlich möglich, das Problem aber: Ob das Gemeinderatsmitglied alleine vor dem Bildschirm sitzt, oder im Hintergrund noch andere Personen zuhören können, lasse sich nicht überprüfen – ein datenschutzrechtliches Problem, und eines, das die Geheimhaltung nicht garantieren kann. Auch Wahlen wären nicht möglich, sagt Costantino. „Somit können beispielsweise Personalentscheidungen nicht in solchen Sitzungen getroffen werden“, heißt es dazu konkret in der Sitzungsvorlage.