St. Georgen – In knapp zweieinhalb Wochen findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Wir haben bei der Stadt nachgefragt, wie die Vorbereitungen laufen..
Als Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 11. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage stellte, die ihm die Mehrheit der Abgeordneten bei der Abstimmung am 16. Dezember verweigerte, löste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf Scholz‘ Vorschlag den Bundestag am 27. Dezember auf und ordnete Neuwahlen für den 23. Februar an. Somit blieben genau 58 Tage oder knapp acht Wochen, um die Wahl vorzubereiten.
Melanie Reinl kann so schnell nichts aus der Ruhe bringen. Die langjährige Rathausmitarbeiterin hat schon mehrere Kommunal-, Landtags- und auch Bundestagswahlen mit organisiert und zuletzt auch verantwortlich gemanagt. Und auch diese Wahl am Sonntag, 23. Februar, bringt sie nicht ins Straucheln, wenn die 8866 Wahlberechtigten aufgerufen sind, an die Urne zu schreiten.
Zumindest das grobe Gerüst steht längst fest. „Wir haben 140 Wahlhelfer plus Ersatzpersonen“, sagt sie. Bei den Wahlhelfern, die in den einzelnen Wahllokalen in den 15 Wahlbezirken in der Kernstadt, den Stadtbezirken und den Ortsteilen für den reibungslosen Ablauf sorgen, setzt die Verwaltung zunächst auf die eigenen Verwaltungsmitarbeiter. Der Rest wird mit freiwilligen Helfern aufgefüllt. Theoretisch kann jeder Bürger ab 18 Jahren, der wahlberechtigt ist, auch zum ehrenamtlichen Wahlhelfer berufen werden. Meist greift die Gemeinde zunächst auf die Personen zurück, die bereits in der Vergangenheit Wahlhelfer waren und den Ablauf kennen.„Es gibt auch immer wieder Personen, die sich freiwillig als Wahlhelfer anbieten. Das freut uns natürlich“, so Reinl.
Mit den Wahlvorbereitungen hat die Stadt bereits im Herbst vergangenen Jahres begonnen. Damals ist man davon ausgegangen, dass die Bundestagswahlen im September 2025, also ein Jahr später, stattfinden werden. Wegen des nun vorgezogenen Wahltermins müssen die Vorbereitungen nun zwar in einem engeren Zeitfenster getroffen werden. Trotzdem geht manches nicht schneller. „Es müssen ja auch Fristen eingehalten werden“, so Reinl. Ein zeitlicher Knackpunkt war beispielsweise die Zulassung der Wahlvorschläge, die erst vor einer Woche festgestellt wurde. Erst danach, ab dem 31. Januar, konnten die Stimmzettel gedruckt werden. Zwar muss sich die Stadtverwaltung bei der Bundestagswahl nicht selbst um den Druck der Stimmzettel kümmern. „Aber natürlich geraten jetzt die Druckereien angesichts des kurzen Zeitfensters in Zeitnot“, so Reinl.
Zwar werden die Stimmzettel, auf denen die Wähler ihre Erst- und ihre Zweitstimme abgeben können, rechtzeitig zum Wahlsonntag am 23. Februar vorliegen. Aber was ist mit den Wählern, die ihre Stimmen per Briefwahl abgeben wollen? „Das wird in der Tat sehr knapp“, sagt Reinl. Bis Montag, 3. Februar, als knapp drei Wochen vor der Wahl, waren die Stimmzettel noch nicht im Rathaus verfügbar. Personen, die am Wahltag nicht in der Stadt sein werden und deshalb Briefwahl beantragt haben, können die Stimmzettel auch direkt im Rathaus ausfüllen und die Unterlagen dort lassen.
Wer seine Stimmen per Briefwahl abgeben möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieser kann online auf der städtischen Internetseite (www.st-georgen.de) oder auf dem Einwohnermeldeamt gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Ein Wahlschein kann bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, beantragt werden. In Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, kann der Wahlschein am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden.