In seiner ersten Sitzung nach längerer Coronapause stellte der Tennenbronner Ortschaftsrat die Weichen, um die seit längerem vakante Stelle des Ortsvorstehers künftig mit einem ehren- statt einem hauptamtlichen Ortsvorsteher besetzen zu können. Hintergrund ist, dass die Stelle zur Neubesetzung zweimal erfolglos ausgeschrieben wurde.

Hauptsatzung der Stadt muss geändert werden

Um das Amt mit einem ehrenamtlichen Ortsvorsteher besetzen zu können, muss die Hauptsatzung der Stadt Schramberg in betreffenden Punkten geändert werden. Den Änderungen, die vorsehen, dass die gewählte Person zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt und somit kein Mitarbeiter der Stadt Schramberg werden wird, stimmte das Gremium einstimmig zu.

Ja zur vorgeschlagenen Aufwandsentschädigung

Ebenso stimmte der Rat der von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Aufwandsentschädigung zu. Diese soll, je nachdem, ob der ehrenamtliche Ortsvorsteher Unterstützung bei der Bewältigung der Verwaltungsaufgaben aus der Ortsverwaltung benötigt oder nicht, 50 oder 75 Prozent eines zu Grunde liegenden Mittelwertes erhalten. In Summe würde dies einer Vergütung von 2434,50 beziehungsweise 1623 Euro monatlich entsprechen.

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„Große Veränderung für Tennenbronn„

„Der Wechsel von einem haupt- zu einem ehrenamtlichen Ortsvorsteher nach 14 Jahren ist eine große Veränderung für Tennenbronn„, sagte Manfred Moosmann, der die Amtsangelegenheiten seit gut einem Jahr als Ortsvorsteher-Stellvertreter führt, nachdem der Ortschaftsrat den damaligen hauptamtlichen Ortsvorsteher Lutz Strobel nicht wiederwählte.

Wahltermin im Blick

Er erläuterte das weitere Prozedere. Sofern der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. Mai der Satzungsänderung ebenfalls zustimmt, solle in der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am 16. Juni die Wahl des ehrenamtlichen Ortsvorstehers erfolgen. „Der Ortsvorsteher wird aus den Vorschlägen des Ortschaftsrates gewählt. Wählbar sind alle Tennenbronner Bürger, die nach dem Kommunalwahlrecht auch für den Ortschaftsrat wählbar sind“, fasste Moosmann zusammen.

Sollte eine Person zum Ortsvorsteher gewählt werden, die aktuell kein Mitglied im Ortschaftsrat Tennenbronn ist, hat die Person allerdings kein Stimmrecht im Gremium.