Raumschaft Triberg – Das Regenüberlaufbecken an der B¦33 läuft noch im Testbetrieb. Schon vor Baubeginn gab es zusätzliche Forderungen der Aufsichtsbehörde. Eine der Überlaufschwellen muss erhöht werden. Der finanziell schlimmste Fall bleibt dennoch aus.

Eines der größten Projekte des Gemeindeverwaltungsverbands Raumschaft Triberg (GVV) war das seitens des Amts für Wasser und Boden geforderte, der Verbandskläranlage vorgeschaltete Regenüberlaufbecken, das an der Bundesstraße 33 gebaut wurde.

Die Baustelle ist, wie GVV-Geschäftsführer Alexander Kutzner in der jüngsten GVV-Sitzung mitteilte, seit der Jahresmitte 2024 abgeräumt und die Anlage laufe seither im Testbetrieb. In dieser Zeit konnten auch die Steuerung getestet und verschiedene Anpassungen getätigt werden. Auch der Einsatzfall, die Füllung und der Abschlag des Regenüberlaufbeckens wurden simuliert, wobei man feststellte, dass die Überfallklappwehre zu schnell anschlagen – diese werden angepasst.

Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde bis zum 30. November 2024 verlängert. Dieser Zeitrahmen konnte aber nicht eingehalten werden. Der Grund dafür ist die Schlussrechnung der beauftragten Baufirma, über die Verhandlungen geführt werden mussten – was auch Auswirkungen auf die Schlussrechnung des Ingenieurbüros hat.

Im Zuge der Förderantragstellung hatte der GVV eine Kostenberechnung mit einem Szenario des schlimmsten finanziellen Falles eingereicht. Dieses beinhaltete, dass der gesamte Erdaushub Altlasten enthalte und zur Entsorgung auf eine Deponie gefahren werden müsse. Die Gesamt-Ausgabensumme nach diesem Szenario betrug laut Ingenieurbüro 4,56 Millionen Euro. Im Bewilligungsbescheid sei dieses berücksichtigt worden. Die förderfähigen Auslagen wurden in Höhe von 4,04 Millionen Euro anerkannt, die Ingenieurpauschale betrug 9,8 Prozent. Was insgesamt einen Förderbetrag vom Land von gut 2,4 Millionen Euro bedeutete – 59,31 Prozent des förderfähigen Betrags.

Schon vor Baubeginn gab es zusätzliche Forderungen der Aufsichtsbehörde hinsichtlich Grundwasserbrunnen inklusive regelmäßiger Messungen, Beprobungen, die Einrichtung eines asphaltierten Lagerplatzes am Haldenhof, dazu permanente Beprobungen und Separierungen des Aushubs.

Letztlich gelte es, zusätzliche Arbeiten anzugehen: Eine der Überlaufschwellen müsse erhöht werden, damit könne die in der Auflage festgesetzte Drosselung der Zulaufmessung von 180 auf 120 Liter je Sekunde umgesetzt werden. Die Kosten dafür werden jeweils zu einem Viertel auf den GVV, den Auftragnehmer, den Nachunternehmer und das Ingenieurbüro verteilt. Nach Einbau dieser zusätzlichen Prallwand könne das Überlaufbecken den Betrieb aufnehmen.

Trotz etlicher Nachtragsangebote konnte bei den Kosten das angenommene schlimmste Szenario von 4,6 Millionen Euro unterschritten werden – obwohl in der Bauphase alle möglichen Teuerungen, vor allem beim Stahl, eingetreten seien.

Die Verbandsversammlung stimmte den Vorgaben zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Schlussverwendungsnachweis abzuliefern und die letzte Förderrate von 239.560 Euro abzurufen. In einer der Folgeversammlungen könne dann der Abschlussbericht vorgelegt werden.