Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) begrüßt in einer Mitteilung den Beschluss des Tuttlinger Gemeinderats zum Bau einer Behelfsbrücke für die Erneuerung der Donaubrücke an der L277. Der Gemeinderat hatte am Montag der Unterzeichnung einer Vereinbarung mit Landratsamt und Regierungspräsidium zur Planung und Finanzierung der Behelfsbrücke zugestimmt.

In der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums wird Verkehrsminister Winfried Hermann wie folgt zitiert: „Wir haben hier eine gute Lösung für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort gefunden. Eine Behelfsbrücke stellt sicher, dass der Verkehr auch in der Bauphase ohne Umwege einigermaßen fließen kann. Die zusätzlichen Kosten teilen wir uns fair. Nun kann der dringend notwendige Neubau der Donaubrücke geplant und angegangen werden.“ „Es ist erfreulich, dass wir gemeinsam mit dem Landkreis und der Stadt einen Kompromiss gefunden haben, um die Region während der Bauzeit zu entlasten“, so Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Die Planungsarbeiten könnten nun beginnen. Das RP werde Landratsamt und Stadt dabei unterstützen. Nun sei auch die zunächst geplante Sperrung der Landesstraße für die Erneuerung der Donaubrücke vom Tisch.

Das Verkehrsministerium konnte dem Bau einer Behelfsbrücke zustimmen, da das vom Land übernommene Drittel der Kosten in etwa dem Betrag entspricht, der durch eine Umleitungsstrecke für die Zeit der Vollsperrung entstanden wäre, und sich Landkreis und Stadt zudem bereit erklärt haben, die planerischen Vorarbeiten zu erbringen.

Die Vereinbarung zwischen RP, Landratsamt und Stadt sieht vor, die Baukosten der Behelfsbrücke zu dritteln. Die Kosten werden auf bis zu 2,4 Millionen Euro für den Baus der Brücke 2025/2026 kalkuliert. Die Planung des Bauwerks übernimmt der Landkreis. Das Regierungspräsidium ist zuständig für die Planung der neuen Donaubrücke und die Bauabwicklung des Gesamtprojektes. Die Erneuerung der Donaubrücke soll frühestens im Frühling 2026 beginnen.