Da der Landkreis Tuttlingen an drei aufeinanderfolgenden Tagen positive Fälle über dem Schwellenwert von 100 zu verzeichnen hat, werden die Anfang März eingeführten Lockerungen wieder rückgängig gemacht.
Private Treffen eingeschränkt
Es sind nur noch Ansammlungen, private Zusammenkünfte und Veranstaltungen gestattet, wenn sich diese aus Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammensetzen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre der jeweiligen Haushalte werden nicht mitgezählt.
Museen wieder zu
Der Betrieb von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten ist für den Publikumsverkehr untersagt. Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport werden geschlossen. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Reit- und Tennisanlagen ist auch weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen.
Nur noch Bestellen und Abholen
Für den Einzelhandel gilt, dass die bislang gestatteten Öffnungen nach vorheriger Terminvergabe nunmehr untersagt sind. Das System „Click and Meet“ wird von dem System „Click and Collect“ abgelöst. Das heißt, Online-Bestellungen können am Laden abgeholt werden.
Der Betrieb von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, ist für den Publikumsverkehr untersagt.
Diese Betriebe dürfen weiter öffnen
Wie bisher geöffnet bleiben können folgende Einzelhandelsbetriebe, Ladengeschäfte und Märkte: Lebensmitteleinzelhandel und Märkte einschließlich Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien, Wochenmärkte, Ausgabestellen der Tafeln, Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgerateakustiker, Optiker, Babyfachmärkte, Tankstellen, Poststellen, Banken und Sparkassen sowie Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen und Waschsalons, Buchhandel, Zeitschriften und Zeitungsverkauf, Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittelmärkte, der Großhandel, Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte. Friseure und Barbershops bleiben wie bisher offen.
Die oben aufgeführten Rechtsfolgen treten wieder außer Kraft, wenn das Landratsamt Tuttlingen eine seit sieben Tagen in Folge bestehende 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus je 100.000 Einwohner feststellt.