Unterkirnach – Jetzt trifft ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Frage der Kostenbeteiligung von Umlandgemeinden bei Schulbau und Schulsanierung auch Unterkirnach. Die Stadt Furtwangen und die Stadt Villingen-Schwenningen möchten Unterkirnach rückwirkend mit bis zu 154.000 Euro an den bei ihnen in den vergangenen fünf Jahren entstanden Kosten für Schulbaumaßnahmen beteiligen. Dabei kommt die Gemeinde Unterkirnach nach Auffassung von Bürgermeister Andreas Braun noch glimpflich davon.
Die Musterrechnung der Stadt Furtwangen weist für den Berechnungszeitraum der Schuljahre 2019/2020 bis 2023/2024 und unter Berücksichtigung erhaltener Fördermittel, eines Eigentums- und Standortvorteils und von Auswärtigenzuschlägen eine Verteilsumme in Höhe von rund 5,3 Millionen Euro aus der Sanierung von Gymnasium und Realschule aus. Basierend auf der Unterkirnacher Schülerzahl in Furtwangen errechnet die Stadt den Unterkirnacher Anteil mit 33.940,10 Euro. Aus Unterkirnach besuchten im Schnitt der vergangenen fünf Jahre 0,6 Schüler das Otto-Hahn-Gymnasium und ein Schüler die Realschule.
Bei der Stadt Villingen-Schwenningen beträgt die Forderung gegenüber
Unterkirnach 120.381 Euro. Dieser Betrag setzt sich anteilig aus Maßnahmen der Brandschutzsanierung des Gymnasium am Römäusring, der Bertholdsschule und der Karl-Brachat-Realschule sowie dem Bau eines Kunstrasenplatzes am Gymnasium am Hoptbühl zusammen. 43 Unterkirnach Schüller an Schulen der Stadt fließen in die Berechnung ein. Glück für Unterkirnach: Im Berechnungszeitraum hat die Stadt kostenaufwendig die Deutenbergschulen saniert. Diese haben aber keine Unterkirnacher Schüler. In St. Georgen, einem Hauptschulort Unterkirnacher Schüler, erfolgten in den zur Disposition stehenden fünf Jahren keine wesentlichen Sanierungsmaßnahmen.
In Unterkirnach akzeptiert man zwar, dass seitens der fordernden Städte alle notwendigen Informationen und Berechnungen vorgelegt wurden. Gleichzeitig wurde in der Sitzung des Unterkirnacher Gemeinderates aber auch deutlich, dass die Verpflichtung zur Zahlung dieser Geldbeträge für das finanziell sowieso gebeutelte Unterkirnach erhebliche Probleme bereiten würde. Im Land habe das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs „brutale politische Sprengkraft“, machte Bürgermeister Andreas Braun deutlich. Seiner Information nach sei das Land zwar dabei, zusammen mit dem Städte- und Gemeindetag eine Lösung zu finden.
Aktuell müsse sich Unterkirnach aber an das durch den VGH vorgegebene Verfahren halten. Zur Vermeidung einer Klage sei es deshalb jetzt richtig, in die zeitlich unbestimmte Freiwilligkeitsphase einzutreten, in der über den geforderten Betrag und den Abschluss einer Vereinbarung mit den Städten verhandelt werde.
Klar machte Andreas Braun, dass man sich zwar mit anderen Gemeinden im Vorgehen abstimme. Zur Verhandlungsstrategie wollte er aber natürlich öffentlich keine Auskunft geben.