Am Mittwochmorgen um 8.20 Uhr erklärt OB Jürgen Roth die Lage für VS: „Wir haben die Landesverordnung zur Corona-Lage gegen Mitternacht erhalten. Dennoch gilt sie faktisch seit Mitternacht“, erklärte der Rathaus-Chef auf Nachhhaken des SÜDKURIER.

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Was das Heißt, haben wir Mittwoch früh ebenfalls mit dem OB abgeklärt. Roth: „Einzelhandel zu, Restaurants mit den gelten Bestimmungen wie Sicherheitsabstand zwischen den Tischen können 6 bis 18 Uhr geöffnet haben.“ Supermärkte, Drogeriemärkte, alles für die Grundbedarfsversorgung, könne wie auf Landesebene angekündigt,geöffnet bleiben.

Die Stadt VS tage mit ihrem Verwaltungsstab gegen 14 Uhr. Dabei solle, so Roth weiter, „geklärt werden, welche zusätzlichen Maßnahmen zu treffen sind“.

Oberbürgermeister Jürgen Roth erklärt die Schließung des Einzelhandels in VS wegen der Corona-Krise.
Oberbürgermeister Jürgen Roth erklärt die Schließung des Einzelhandels in VS wegen der Corona-Krise. | Bild: Hans-Juergen Goetz

Roth bestätigte im Gespräch mit dem SÜDKURIER ein spezielles VS-Problem. Der alte Hauptpost, die in den Oberbekleidungsmarkt der Firma Röther am Benediktinerring vor Monaten verlegt wurde, stehe dabei im Mittelpunkt. Die Post gehöre zu den Einrichtungen, die wie Banken und Sparkassen geöffnet bleiben könne. Da die Poststelle im ersten Obergeschoss des Bekleidungsmarktes liege, sei die Zugänglichkeit im Moment ungeklärt, weil das zum Einzelhandel zählende Geschäft der Firma Röther schließen müsse, die Post aber geöffnet haben könne. Die Stadt wolle unter anderem dieses Thema heute zu lösen versuchen.

Roth kündigt eine Erklärung für den frühen Nachmittag an. Vorerst heißt es.

Geöffnet sind:

- Einzelhandel für Lebensmittel,
- Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen,
- Poststellen,
- Friseure, Reinigungen, Waschsalons,
- der Zeitungsverkauf,
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
- Hofläden und Raiffeisenmärkte

Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.

Gaststätten

Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum 19. April grundsätzlich untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass

- die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
- Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
- Die Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.

Geschlossen sein muss:

Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April 2020 untersagt:

- Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
- Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
- Kinos,
- Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
- alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche Einrichtungen,
- Volkshochschulen und Jugendhäuser,
- öffentliche Bibliotheken,
- Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
- Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte
- Öffentliche Spiel- und Bolzplätze.

Veranstaltungen

- Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.
- Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
- Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.

Quelle Stadtverwaltung VS, Stand Mittwoch, 9 Uhr