Gegen einen Schwenninger Baggerfahrer kommt es nun doch zu einem öffentlichen Prozess. Ihm wird vorgeworfen, durch seine Bautätigkeit in einer Baugrube der Schwenninger Sturmbühlstraße die Standfestigkeit zweier Nachbachgebäude und der Durchgangsstraße gefährdet zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte gegen den 45-Jährigen im September einen Strafbefehl wegen ‚fahrlässiger Baugefährdung‘ erlassen. Dagegen aber hatte der Beschuldigte Widerspruch eingelegt. Deshalb wird der Sachverhalt nun in einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen behandelt.

Das Amtsgericht hat den Verhandlungstermin nun auf Mittwoch, 17. Januar, festgesetzt. Die Sitzung leitet Richter Behar Kremer. Gehört werden sechs Zeugen und ein Gutachter.

Großeinsatz des THW

Geklärt werden muss, ob der Grundstückseigentümer und Hobby-Baggerfahrer für eine Baugefährdung verantwortlich ist. Ihm wird vorgeworfen, am 3. März auf seinem Grundstück in der Schwenninger Sturmbühlstraße 101 eine Baugrube mit seinem Bagger so ausgedehnt zu haben, dass die Standfestigkeit zweier Nachbargebäude und der Durchgangsstraße gefährdet gewesen sein soll.

Die abrutschenden Wände der Baugrube sorgten für einen Großeinsatz von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk, die in intensiver Nachtarbeit die Baugrube stabilisierten. Wochenlang war auch die Sturmbühlstraße aus Sicherheits- und Haftungsgründen voll und später halbseitig gesperrt.

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Es dauerte längere Zeit, bis der Grundeigentümer dem Baurechtsamt die Sicherheit der Baugrube durch Gutachter nachweisen konnte. Dies ist mittlerweile erfolgt. Daher hat die Stadt grünes Licht für die geplante Bebauung des Grundstücks gegeben. Hier soll ein Mehrfamilienhaus entstehen.