Der Bund für Umwelt und Naturschutz, vertreten durch den Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg, kann die Einrichtung eines neuen Standortübungsplatzes im Kreis nicht nachvollziehen. Dies geht in einer Stellungnahme des Bund an das Regierungsprädium hervor. So schreibt Geschäftsführerin Katharina Baudi, dass in den vergangenen Jahren Truppen- und Standortübungsplätze aufgegeben worden sind. Eine vorausschauende Bedarfsplanung sehe anders aus. „Wir sollen als Natur- und Umweltschutzverband nun Stellung nehmen zu einer Planung, deren Werdegang bisher völlig undurchsichtig war. Bisher kennen wir lediglich die Grundzüge der Planung. Es liegen uns weder eine umfassende Alternativenprüfung noch die erforderlichen Gutachten für anfallende Emissionen (Schall, Licht, Geruch), Eingriffe in den Naturhaushalt und den Artenschutz etc. vor. Und trotzdem soll bereits ein Landbeschaffungsverfahren eingeleitet werden. Es wird der Eindruck erweckt, dass der geplante Standort am nächsten und praktischsten und aufgrund der Besitzverhältnisse am einfachsten zu erschließen ist und dass diesem Umstand die Aspekte des Natur- und Umweltschutzes untergeordnet werden sollen“, schreibt der Bund.
Dies halte er für eine unzulässige Vorentscheidung und Festlegung auf den geplanten Standort. Bei der überplanten Fläche handele es sich um ein in mehrfacher Weise geschütztes Gebiet: Das gesamte Planungsgebiet liege im Vogelschutzgebiet „Baar„. Es gelte das Verschlechterungsverbot. Alle Veränderungen oder Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebietes in seinen für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können, seien unzulässig. Der Bund möchte in diesem Zusammenhang insbesondere auf die unregelmäßigen Störungen durch den Schießbetrieb und die Befahrung mit schweren Maschinen hinweisen, die einen Gewöhnungseffekt für die Tierwelt ausschließen. Hinzu kommen noch die geplanten nächtlichen Aktivitäten, die bei Tieren zu Panik und Flucht und letztlich zur Vergrämung führen können, führt die Umweltschutzvereinigung aus.
Das geplante Übungsgebiet liege zu großen Teilen im Fördergebiet „Weißwald“ des Naturschutzgroßprojekts Baar. Die Ausweisung dieses Projektgebietes durch das Bundesamt für Naturschutz spiegelt die nationalstaatliche Bedeutung der Baar als Bindeglied zwischen dem Neckar- und der Donau wider.
Der Weißwald sei regional ein wichtiger Trittstein zwischen den südlichen Wäldern der Baar und den Wäldern um Villingen und in Richtung Schwarzwald. Die Waldränder seien Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes und damit ebenfalls geschützt. Die extensiven Wegränder im Weißwald sind wichtige Verbundelemente für den lokalen Artenaustausch (unter anderem Gelber Frauenschuh und Kleiner Eisvogel). Sie würden nach Einschätzung des Bund nach dem Ausbau des Wegenetzes zum Opfer fallen.
Von der Planung seien drei Wasserschutzgebiete betroffen, wovon zwei zu Brigachtal gehören und eines zu Wolterdingen. Für diese gibt es geltende Rechtsverordnungen, die unter anderem die Errichtung baulicher Anlagen, den Wegebau und jegliche Handlungen, die das Eindringen von wassergefährdenden Stoffen in Grund- und Oberflächengewässer ermöglichen, untersagen. Die Planung verstoße gegen alle diese geltenden Rechtsverordnungen und gefährde das Grundwasser.
Angesichts der klimawandelbedingten zunehmenden Trockenheit in unserer Region mit sinkenden Grundwasserständen und zurückgehenden Quellschüttungen werde Brigachtal auf diese Quellen nicht verzichten können. Die wenigen Details, die dem Bund aus der Planung bekannt sind, lassen aber auf eben solche untersagte Handlungen schließen.
Aufgrund seiner vielfältigen Strukturen ist der Weißwald/Ochsenberg Lebensraum einer Reihe seltener Arten. Exemplarisch sei hier der Kreuzenzian-Ameisenbläuling, Esparsetten-Widderchen, Trauermantel und der Himmelblaue Bläuling aus der Gruppe der Schmetterlinge genannt. Wertgebende Arten sind außerdem bei den Fledermäusen, Ameisen, Reptilien, Amphibien, Kleinsäuger, aber auch der Flora gegeben. Den Fortbestand dieser Arten im Gebiet stelle der Bund unter den bekannten Voraussetzungen in Frage. Dies wäre ein Verstoß gegen geltendes Naturschutz- und Artenschutzrecht.
Laut der Planungen würden bisher wenig vorbelastete Waldböden plötzlich sehr häufig und mit schweren Fahrzeugen befahren, möglicherweise auch außerhalb der Wege. Dies werde zu Bodenverdichtungen und Erosionsprozessen führen. Hinzu kommen noch unabschätzbare Bodenbelastungen durch Schadstoffeinträge (z.B. ÖL- und Schmierstoffe, Treibstoffe, Schießpulver, Reinigungsmittel etc.) und Mülleinträge (z.B. durch Munitionsreste, Verpackungen etc.), die den Zustand der Böden unzulässig verschlechtern und auch die Grund- und Oberflächengewässer belasten können.
Durch die geplante Nutzung werde es Lärm-, Abgas- und Lichtemissionen geben, die das Gebiet bisher nicht kannte. Es ist zu erwarten, dass Tier- und Pflanzenwelt unter dem Betrieb leiden werden. Negative Effekte auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft seien zu erwarten. Flora und Fauna müssen durch die Beanspruchung der Natur mit großen Nachteilen bis hin zu Vertreibung und Ausrottung rechnen. Der Bund erklärt: „Aus unserer Perspektive muss der zukünftige Standort derjenige mit den geringsten Auswirkungen auf Natur- und Umwelt sein. Sollte der vorgelegte Standort weiterverfolgt werden, können wir eine fundierte Stellungnahme erst nach Vorlage aller erforderlichen Gutachten abgeben. Wir fordern die obengenannten Punkte bei der Erstellung der Gutachten umfassend zu prüfen.“