Das Coronavirus beeinflusst mindestens seit Ende März das Leben der allermeisten Villinger und Schwenninger. Und auch in der Villinger Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Rottweil hat Covid-19 einen erheblichen Einfluss auf den Alltag der Insassen und Beamten.
„Wir versuchen zu verhindern, dass das Virus von außen ins Gefängnis eingeschleppt wird“, sagt Jennifer Rietschler, Leiterin der JVA Rottweil. Die Situation sei mit der in Seniorenheimen zu vergleichen. Denn: Es sei unmöglich, dass die Insassen zueinander zu jeder Tages- und Nachtzeit den Abstand einhalten. In Villingen sitzen derzeit 26 Menschen ein. Plätze gebe es eigentlich nur für 18 Insassen. Rietschler: „Wir sind überbelegt.“
Geregelt wird der Alltag im Gefängnis mithilfe der anstaltsübergreifenen Pandemieplanung. Diese gilt für alle Gefängnisse in Baden-Württemberg. Die Maßnahmen beruhen auf Beratungen einer zentralen Hygienekommission (ZHK), der Vertreter des ärztlichen Dienstes, der Krankenpflege, des vollzuglichen Versorgungsmanagements, der Hygiene-Fachkräfte, der für diesen Fachbereich zuständigen Medizinalreferentin sowie eines für die Hygiene beauftragten Arztes.
Zu den Maßnahmen gehört, dass der Dienstbetrieb auf ein Minimum reduziert wird. Dienstpläne seien hierfür vorübergehend angepasst worden, um mögliche kontaktbedingte Personalausfälle zu reduzieren. Das hat laut Rietschler bislang auch gut funktioniert. Keiner der Beamten in der Villinger JVA hat sich bis zum jetzigen Zeitpunkt mit Covid-19 infiziert.
Insgesamt arbeiten im badischen Teil der Doppelstadt 18 Beamte, maximal sechs pro Schicht. Normalerweise wechselt das Personal zwischen Villingen und der Hauptstelle in Rottweil. „Derzeit aber nicht“, so die Anstaltsleiterin.
Zu Beginn der Pandemie seien außerdem „zahlreiche Maßnahmen zur Belegungsreduzierung“ eingeleitet worden. So wurden etwa Ersatzfreiheitsstrafen, also Freiheitsstrafen, die wegen nicht bezahlter Geldstrafen verbüßt werden müssen, aufgeschoben. Außerdem konnten Gefangene Ersatzfreiheitsstrafen, insofern es keine überwiegenden Gründe gegen die öffentliche Sicherheit gab, auch unterbrechen. Staatsanwaltschaften waren dazu angehalten, auch die Vollstreckung von Freiheitsstrafen von nicht mehr als sechs Monaten aufzuschieben. Ladungen wurden verschoben. Dies alles galt bis zum 15. Juni.
Auch Gefangenenbesuche und volllzugsöffnende Maßnahmen waren ausgesetzt. Insassen durften nur ihre Verteidiger empfangen. Als Ausgleich dafür waren die Telefonzeiten ausgedehnt worden. Außerdem waren laut dem Ministerium für Justiz und für Europa landesweit weitere 60 Tablets angeschafft worden. Die Insassen durften diese für Skype-Telefonate nutzen. Diese Möglichkeit soll zunächst aufrechterhalten werden.
Seit Montag können Insassen nun wieder – mit Mundschutz, Trennscheibe und ohne Körperkontakt – Besuch empfangen. Erlaubt ist aber immer nur ein Besucher.
Auch einige Arbeitsbetriebe waren zeitweise geschlossen. In der Zwischenzeit, so Rietschler weiter, seien diese Einschränkungen schrittweise aufgehoben worden. Die Arbeit wurde unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln und Vorsichtsmaßnahmen in den Arbeitsbetrieben wieder aufgenommen. Wenn immer der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht aber weiterhin eine Mundschutzpflicht.
Sollte in der JVA ein Corona-Fall auftreten, wird das Gefängnis sofort dicht gemacht. „Wir müssen dann den Auslöser ausfindig machen. Jeder wird getestet. Alles geschieht natürlich in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt“, sagt Rietschler. Noch musste das in Villingen aber nicht gemacht werden. Es habe noch nicht mal einen Verdachtsfall unter den Insassen oder Mitarbeitern gegeben. Bislang werde bei medizinischer Erforderlichkeit nach Einschätzung des Arztes auf Covid-19 getestet.