Das Gesundheitsamt des Landratsamtes hat aktuell am heutigen Dienstag festgestellt, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert pro 100 000 Einwohner in drei Tagen in Folge den Wert von 100 überschritten hat. Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes greift damit die sogenannte „Notbremse“. Der Schwarzwald-Baar-Kreis hat die Städte und Gemeinden informiert und aufgrund der fortwirkenden Weisung des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur Diffusität des Infektionsgeschehens im Schwarzwald-Baar-Kreis eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Ab Donnerstag, 15. April, 0 Uhr, gelten die Beschränkungen.

Für den Einzelhandel:

Er darf aber Donnerstagmorgen kein Click & Meet (Öffnung nach vorheriger Terminvergabe) mehr anbieten. „Click & Collect“ (online bestellen und abholen) ist möglich.

Für Friseurbetriebe und Barbershops:

Sie sind nur dann geöffnet, wenn sie in der Handwerksrolle eingetragen sind.

Für Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten:

Sie werden für den Publikumsverkehr geschlossen.

Für körpernahe Dienstleistungen:

Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Ausnahme nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.

Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport:

Die Nutzung von weitläufigen Außensportanlagen ist für einen eingeschränkten Personenkreis erlaubt. Bei diesem Personenkreis handelt es sich um die Angehörigen des eigenen Haushalts, Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen, Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt, heißt es weiter.

Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen:

Nur noch im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.

Wie geht es weiter?

Die Rechtsfolgen treten wieder außer Kraft, wenn das Gesundheitsamt des Schwarzwald-Baar-Kreis eine seit fünf Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner feststellt und dies ortsüblich bekanntmacht. Diese Wirkung tritt dann bereits am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung ein.

Keine Ausgangssperre

Allerdings kommt es nicht zu Ausgangsbeschränkungen, wie die Sprecherin des Landratsamts auf Anfrage bestätigt. Auch solch eine Maßnahme war in den vergangenen Tagen diskutiert worden, der Kreis sieht aber nach Lage der Dinge davon ab.