Auf den ersten Blick ging es um eine vermeintlich banale Anklage. Mehrere Fälle von Diebstahl wurden am Donnerstag, 9. April, am Amtsgericht Villingen verhandelt. Das klingt nach Alltagsgeschäft für die Justiz – das war es aber nicht.

Schon allein das Bündel an Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gegen die 35-jährige Angeklagte aus Blumberg, die momentan im Frauengefängnis Schwäbisch-Gmünd in Untersuchungshaft sitzt, ließ aufhorchen.

Es ging zum einen um Kosmetikdiebstähle im Zeitraum zwischen April und November 2024 in insgesamt vier Ladengeschäften in Freiburg, Haßlach, Zell am Harmersbach und Waldkirch. Dabei habe sie insgesamt über 400 Kosmetikartikel erbeutet.

Und zum anderen – und insbesondere – habe die Angeklagte im selben Zeitraum zusammen mit einem männlichen Komplizen in Juweliergeschäften in Konstanz, Singen, Mannheim, Ludwigsburg, Heidelberg und Speyer Schmuckdiebstähle begangen. Nach immer gleicher Masche habe die Beschuldigte dabei die Verkäufer abgelenkt, während ihr Komplize mit einem Draht Schmuckstücke aus den Glasvitrinen gefischt habe.

Waren im Wert von mehreren Tausend Euro gestohlen

Insgesamt habe die Angeklagte bei ihren diebischen Umtrieben Waren im Wert von fast 6000 Euro ergattert. In Konstanz laufen gegen die Beschuldigte, die auch in Villingen schon mehrfach vor Gericht stand, momentan vier Verfahren.

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Nach Verlesung der Anklage unterbrach Richter Christian Bäumler die Verhandlung und zog sich mit der Verteidigung zur Beratung zurück. Offenbar ließ sich dabei der Aufwand bei der Gerichtsverhandlung etwas abkürzen. Denn anschließend wurden sechs Zeugen, hauptsächlich Polizeibeamte aus ganz Baden-Württemberg, ohne Aussage entlassen. Lediglich ein Polizeibeamter aus Konstanz berichtete über die laufenden Ermittlungen.

Über ihren Verteidiger ließ die Angeklagte daraufhin verkünden, dass sie die ihr zur Last gelegten Taten vollumfänglich gestehe.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für die mehrfach vorbestrafte Angeklagte aufgrund ihrer hohen kriminellen Energie eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Außerdem wurde die Einziehung von Wertersatz für die erbeuteten Waren beantragt.

Angeklagte braucht professionelle Hilfe

Die Verteidigung verwies auf das große Paket, das die Geständige auch aufgrund der zahlreichen noch laufenden Verfahren zu tragen habe. Außerdem habe die Angeklagte verstanden, dass sie dringend professionelle Hilfe brauche.

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Richter Christian Bäumler verurteilte die 35-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie zur Zahlung von Wertersatz und der Übernahme der Verhandlungskosten.