Bezüglich der Photovoltaik hatte der Gemeinderat am Mittwoch zwei Beschlüsse zu fassen. Im ersten Beschlussantrag ging es um die Frage, auf welchen Gebieten Photovoltaikanlagen künftig überhaupt zugelassen werden sollen. CDU und FDP beantragten, dass gute landwirtschaftlichen Ertragsflächen ausgenommen werden sollten. Für die Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie seien die Freifreiflächenanlagen „nur die zweitbeste Lösung“, betonte Dietmar Wildi (CDU). Besser sei es, den Ausbau der Photovoltaik auf Dächern, Parkplätzen, Deponien und anderen genutzten Flächen voranzutreiben. Er stellte den Beschlussantrag, die Stadt möge nur schlechte Böden für solche Anlagen freigeben, so genannte Grenz- und Unterertragsflächen, die für eine landwirtschaftliche Nutzung unrentabel sind.

Frank Bonath (FDP) unterstützte diesen Antrag und sprach sich dafür aus, auch die schlechten Böden in den Vogelschutzgebieten, die von seitens der Stadtverwaltung pauschal von einer Bebauung ausgeklammert wurden, miteinzubeziehen. „Dann hätten wir genug Flächen.“ Denn Armin Schott vom Planungsamt der Stadt hatte zuvor klar gemacht, dass das Flächenpotenzial der schlechten Ackerböden außerhalb der Vogelschutzgebiete „gegen Null geht“.

Grüne und SPD stemmten sich verbal kräftig gegen diesen Antrag von CDU und FDP. Ulrike Salat (Grüne) erklärte, der Anteil an Strom aus Photovoltaik liege in der Region bei fünf Prozent. Das Land plane den Ausbau dieser Energie bis 2023 auf zwölf Prozent und bis 2050 auf 30 Prozent zu erhöhen. „Glauben Sie, dass wir allein mit Dachflächen auf 30 Prozent kommen?“

Doch am Ende stimmen 20 Stadträte für den Antrag von CDU und FDP, 17 waren dagegen und zwei enthielten sich. Das heißt, dass nach dem Wunsch der Rats-Mehrheit künftig solche Anlagen nur noch auf landwirtschaftlich unrentablen Böden errichtet werden sollen. Vogelschutzgebiete sollen nicht berührt werden. Allerdings stelle Oberbürgermeister Jürgen Roth klar, dass der Beschluss keine zwingende Rechtsbindung habe. Wenn ein Antrag für eine weitere Anlage gestellt, müsse der Gemeinderat darüber abstimmen. Was dieser Beschluss für die geplante Freiland-Anlage von Jochen Hauser bedeutet, ist damit unklar. Der Landwirt aus VS-Zollhaus will seine bestehende kleine Freilandanlage kräftig erweitern.

Nach diesem Abstimmungsergebnis schien klar, dass auch das konkrete Vorhaben, der Baubauungsplan-Beschluss für eine zehn Hektar große Freilandanlage bei den Spitalhöfen, keine Mehrheit bekommen dürfte. Zumal sich auch Martin Rothweiler, Fraktionschef der AfD, entscheiden gegen das Projekt äußerte. Leidenschaftlich warb dagegen Bernd Lohmiller (SPD) für das Projekt „Wir wollen nicht nur Lippenbekenntnisse zum Klimaschutz, sondern Taten“, forderte er. Angesichts der Blockade starker Kräfte im Gemeinderat äußerte der Pensionär sein Vertändnis für jene Schüler, die mit ihren Freitagsdemonstrationen für mehr Klimaschutz auf die Straßen gehen. Der CDU warf er „Klientelpolitik“ vor. Gleichwohl erschien diese Rede nicht mehr als ein letztes verzweifeltes Aufbäumen gegen die Abstimmungsniederlage.

Doch am Ende kam alles ganz anders: Unerwartet stimmten jetzt 23 Stadträte für den Solarpark bei den Spitalhöfen, nur 14 waren dagegen, zwei enthielten sich. Was war passiert? Aus den Reihen der CDU stimmten drei Mitglieder für den Solarpark, Fraktionschef Klaus Martin enthielt sich der Stimme. Da half auch die Ablehnung der drei AfD-Mitglieder nichts. Grüne, SPD sowie die Freien Wähler (bei zwei Enthaltungen) unterstützten das Vorhaben, ebenso Jürgen Schützinger (Deutsche Liga) und Oberbürgermeister Jürgen Roth. Mit ihrem Votum wollten vor allem die Räte der Freien Wähler sowie Schützinger ihren Respekt vor dem Votum des Ortschaftsrates Pfaffenweiler zollen, der zweimal mit breiter Mehrheit das Vorhaben befürwortet hatte.

Über das Ergebnis freuten sich am Ende daher auch Ortsvorsteher Martin Straßacker und die Grundstückseigentümer des Feldes, das Ehepaar Heidi und Werner Biselli. Bis zur Verwirklichung des Solarpark durch den Investor Baywa ist es allerdings noch ein weiter Weg. Nun muss das Projekt erst das länger währende Bebauungsplan-Verfahren durchlaufen, das mit diesem Gemeinderatsbeschluss auf den Weg gebracht wurde.