Ein abschließbarer Einkaufswagen aus Holz soll den Transport von Einkäufen in der Innenstadt künftig erleichtern. Das ist die Idee von Rudolf Winker aus Villingen.
Bereits 2018 entwickelt er seinen City-Caddy und das dazugehörige Konzept namens „unser caddy“. Seitdem sucht er Interessenten, die seine Erfindung in den Städten etablieren wollen.
Städte sind nicht interessiert
Das Konzept: Die Einkaufswägen befinden sich an Andockstationen in der Innenstadt. Leihweise können sie beim Einkaufen in verschiedenen Geschäften verwendet und nach dem Heimtransport der Einkäufe zum Abschluss der Shopping-Tour wieder zurückgegeben werden. Dazu müssten Städte die City-Caddys aber zuerst erwerben und zur Verfügung stellen.

„Ich bin mit der Konzeptidee total gescheitert“, sagt Winker über seine Erfindung ganz offen. Er sei mit seinen Bemühungen, das Konzept des City-Caddys an verschiedene Städte in der Region zu verkaufen, „auf leere Luft gestoßen“.
Nachdem zunächst die Stadt Villingen-Schwenningen ihr Desinteresse bekundet hatte, kontaktierte Winker die Städte Lahr, Singen, Freiburg sowie weitere größere Städte in Baden-Württemberg. Doch auch hier: Oft bekam Winker keine Antwort und im besten Fall eine Absage.
Tüftler kassiert Brief vom Rechtsamt
Um seine Caddys optisch attraktiver zu gestalten, bringt Winker verschiedene Dekorationen an seine Caddys an. Eine davon: Das Wappen der Stadt Villingen-Schwenningen.
Kurz darauf erhielt Winker einen Brief des Rechtsamts, mit der Aufforderung, das Wappen zu entfernen. Er spricht gegenüber des SÜDKURIER von einer Abmahnung.
„Es wäre berechtigt gewesen, wenn ich es systematisch an alle Caddys angebracht hätte“, sagt Winker, „es ist aber nur ein einziger gewesen“.
Stadtwappen rechtlich geschützt
Patrick Ganter von der Pressestelle der Stadt stellt klar, dass es sich bei dem Brief um keine Abmahnung handelte. Es sei lediglich ein Hinweis der Stadt gewesen, dass die Nutzung des Wappens nicht gestattet ist.
Weiter erklärt die Stadt, dass das Stadtwappen Villingen-Schwenningens ein Hoheitszeichen ist, dessen Gebrauch klar geregelt ist. Es ist durch die Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie das Bürgerliche Gesetzbuch geschützt. Damit ist Rudolf Winker und auch anderen Personen der Gebrauch untersagt.
Patent macht Hoffnung
Eine positive Entwicklung sieht der Rentner jedoch in seinem Patent. Seit 2025 darf er seine Erfindung nämlich „patentrechtlich geschütztes Konzept“ nennen. Das sei ein starkes Argument für die Kommunen, den City-Caddy in die Innenstädte zu bringen, erzählt er.
Zudem freue er sich über die mediale Präsenz, die sein Konzept erweckt. Der SÜDKURIER stellte den Caddy bereits im April 2024 vor. Im August berichtete die Landesschau des SWR über Winkers Caddy.
Winker erhofft sich in Zukunft fachlich versierte Kontakte in der Nahverkehrsplanung, um sein Konzept weiterzuentwickeln. Er sieht eine große Bandbreite an Möglichkeiten, den City-Caddy in die Innenstädte zu bringen. „Ich bin sehr ehrgeizig, dass daraus was wird“, sagt Winker.
Zweite Version soll günstiger werden
Von den Absagen lässt sich Winker jedoch nicht beirren. „Ich bin nicht resigniert“, sagt er selbstbewusst, „ich sehe es als eine Herausforderung“. In der Vermarktung des City-Caddys möchte er in Zukunft Tempo zulegen und seine Idee weiter ausbauen.
Schon jetzt arbeitet er an einer weiteren Version des Einkaufswagens, die leichter und günstiger werden soll. Der aktuelle Caddy würde etwa 1.000 Euro das Stück kosten.