Die Coronazahlen steigen alarmierend und deswegen zieht nun auch die Stadtverwaltung die Reißleine. Die Ämter und Dienststellen der Stadt Villingen-Schwenningen sind ab Montag, 21. November, für den Publikumsverkehr nur noch eingeschränkt geöffnet. Das teilt die Stadtverwaltung nun mit.
In allen städtischen Ämtern und Abteilungen sind die Mitarbeiter weiterhin im Dienst. Um die Bürger zu schützen und um die Arbeitsfähigkeit der kommunalen
Verwaltung aufrechtzuerhalten, werden, soweit möglich, die Anliegen telefonisch oder schriftlich abgewickelt. Bürger sind aufgefordert, ihre Anliegen per E-Mail, telefonisch oder schriftlich beim jeweiligen Fachamt zu melden. Die meisten Angelegenheiten der Stadtverwaltung könnten erfahrungsgemäß ohne persönliche Vorsprache beantragt oder geklärt werden.
„Das ist wie bei dem Lockdown vor einem Jahr.“Oxana Brunner, Sprecherin der Stadtverwaltung
Sollte in bestimmten Fällen eine persönliche Absprache zur Klärung des Anliegens erforderlich sein, werde individuell ein Termin vereinbart. Für solche Präsenztermine gilt dann die 3G-Regel, wobei ein Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) ausreicht.
Die Kontaktdaten und Erreichbarkeiten aller Ämter und Dienststellen sind auf der städtischen Internetseite zu finden.
Das Vorgehen ähnelt dem Lockdown vor einem Jahr, erklärt eine Sprecherin der Stadtverwaltung zudem.