Sie sind handlich, nehmen nicht viel Platz weg und bringen Menschen schnell von A nach B: E-Scooter. Seit ihrer Zulassung in 2019 sind Elektroroller insbesondere aus dem Straßenverkehr in Innenstädten nicht mehr wegzudenken. Obwohl E-Scooter ganz praktisch sind, sollte man eine Fahrt mit dem kleinen Vehikel trotzdem nicht unterschätzen.
Erst kürzlich haben Polizisten auf der Jakob-Kienzle-Straße in Schwenningen einen 19-jährigen E-Scooter-Fahrer kontrolliert, der positiv auf einen Drogentest reagierte. Die Folge: Die Weiterfahrt wurde untersagt, der Mann wurde wegen Fahrens unter Drogeneinfluss angezeigt.
Elektroroller sind Kraftfahrzeuge
Zwar dürfen E-Scooter bereits ab 14 Jahren gefahren werden und sind maximal 20 Stundenkilometer schnell, doch nach der Straßenverkehrsordnung werden sie als Kraftfahrzeuge eingestuft. Somit unterliegen sie den gleichen Vorschriften wie Autos oder Motorräder, betont Polizeisprecher Jörg-Dieter Kluge.
Das heißt aber auch, dass Alkohol- und Drogenkonsum nicht erlaubt sind. Die Grenzwerte für Alkohol liegen daher gleich wie für andere Kraftfahrzeuge, sagt er.
Bußgeld, Punkte und Entzug der Fahrerlaubnis
Wer also bei einer Fahrt mit dem E-Scooter mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut erwischt wird, muss mindestens ein Bußgeld von 500 Euro zahlen sowie mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Liegt der Promillewert darüber, ist eine Geldstrafe von mindestens 45 Tagessätzen fällig. Außerdem wird die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens neun Monaten entzogen.
Laut Jörg-Dieter Kluge könne die Polizei aber „zu einer Tendenz oder Entwicklung von Verstößen mit diesen Fahrzeugen noch nichts sagen“, da E-Scooter relativ neu im Straßenverkehr zu finden sind.
„Was auffällt, sind immer wieder Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Manchen Fahrern ist nicht bewusst, dass für E-Scooter eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben ist“, sagt Kluge. Das bedeutet, dass man ohne das Versicherungskennzeichen nicht fahren darf.
Üben, üben, üben
Polizeisprecher Jörg-Dieter Kluge warnt zudem davor, die kleinen Kraftfahrzeuge nicht zu unterschätzen. „Die wendigen Fahrzeuge haben eine besondere Fahrdynamik, eine recht hohe Beschleunigung und gleichzeitig kleine Räder, was sie sehr agil macht.“
Das mache sich besonders beim Fahren um Kurven, über Unebenheiten sowie beim Bremsen und Anfahren bemerkbar. Seine Empfehlung? „Vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr das Fahren mit dem E-Scooter auf wenig befahrenen Straßen üben.“