Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“, heißt es im fünften Artikel des Grundgesetzes. Seine Meinung zu äußern – jederzeit, frank und frei, auch wenn’s mal weh tut – ist nicht nur ein verbrieftes Recht hierzulande, sondern auch wichtiges Instrument in einer Demokratie.

Derjenige, der einen SÜDKURIER-Artikel über einen Spielabbruch in der Fußball-Bezirksliga mit Kommentaren versehen und in den Briefkasten eines türkischen Sportvereins in Konstanz geworfen hat, kann sich aber nicht auf seine demokratischen Grundrechte berufen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, ist an anderer Stelle im Grundgesetz zu lesen. Und dass mit Worten wie „Moslem-Schweinezeug“, „Türken Mischpoke“, „diese wiederlichen Tuerkenlümmel“ nicht nur die deutsche Sprache, sondern auch die Würde von Menschen verletzt wird, steht außer Frage. Mit dem Zusatz „brauche Uzi“ wird zudem die Grenze zwischen Beleidigung und Androhung von Gewalt überschritten, was das Ganze zu einem Fall für die Polizei macht.

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„Keine große Sache“, mögen manche meinen, „ein Einzelfall“ die anderen. Die Kommentarspalten in sozialen Netzwerken bei ähnlichen Anlässen zeigen jedoch, dass solche Stimmen sich mehren und der Ton rauer wird. Es ist bedenklich, wenn ein Fußballspiel in der achten Liga Deutschlands dazu missbraucht wird, Bürger dieses Landes wegen ihrer Herkunft oder Religionszugehörigkeit zu beschimpfen. Zumal der Verein in Konstanz mit den Vorfällen im November 2018 rein gar nichts zu tun hat, in einer anderen Liga spielt.

Niemand muss schweigen, wenn er etwas zu sagen hat. Meinung zu äußern ist Recht, ja manchmal sogar Pflicht. Aber bitteschön offen, mit Anstand und Respekt, statt in feiger Anonymität.