Fußball: – Der TuS Binzen ist erst einmal raus aus dem Rothaus-Bezirkspokal. Die Spruchkammer des Fußballbezirks Hochrhein hat als Konsequenz aus dem Spielabbruch beim FC Hauingen am Mittwoch, 6. Oktober, den A-Kreisligisten per Urteil zum „Verursacher des Spielabbruchs“ und damit – trotz 2:1-Führung – zum Verlierer erklärt. Vorsitzender Volker Scherer bestätigt das Urteil, erklärt aber auch: „Wir werden am Dienstag beraten und dann prüfen, ob wir Berufung einlegen.“ Die Einspruchsfrist läuft bis Sonntag, 31. Oktober.

Das könnte Sie auch interessieren

Das Viertelfinalspiel an jenem Abend beim FC Hauingen war in der 83. Minute vom Unparteiischen beendet worden, nachdem Zuschauer aus dem Lager des TuS Binzen auf den Platz gestürmt waren. Voran gegangen war dem Tumult ein Foulspiel eines Binzener Spieler, sein Gegner beging danach eine Tätlichkeit. Die Zuschauer betraten den Platz, zwei Spieler des FC Hauingen wurden angegriffen und verletzt. Trainer Mick Fahr und seine Spieler sahen sich danach außer Stande, die Partie fortzusetzen.

In seinem Urteil betont Sportrichter Andreas Hiemann (Rheinfelden), als Vorsitzender der Spruchkammer, dass es dem FC Hauingen in diesem besonderen schweren Fall und unter diesen Umständen nicht zumutbar gewesen wäre, weiter zu spielen. Im Normalfall, das bestätigt Uwe Sütterlin (Eimeldingen), Vorsitzender des Fußballbezirks, sei es einer Mannschaft nicht erlaubt, einfach das Feld zu verlassen: „In diesem speziellen Fall aber wurde das nicht als entscheidend bewertet.“ Ursache für den Spielabbruch sei klar das bewusste Schlagen von Spielern gewesen – und entsprechend geahndet.

Bezirksvorsitzender Uwe Sütterlin: „Das Sportgericht hat das bewusste Schlagen des Zuschauers als ursächlich für den Abbruch ...
Bezirksvorsitzender Uwe Sütterlin: „Das Sportgericht hat das bewusste Schlagen des Zuschauers als ursächlich für den Abbruch gewertet und nicht das Verlassen des Spielfeldes durch die Hauinger Spieler.“ | Bild: Scheibengruber, Matthias

Ferner wurde per Urteil dem mittlerweile identifizierte Täter das Spielrecht für ein komplettes Jahr entzogen. Der nach dem Foulspiel tätlich gewordene Hauinger Spieler erhielt eine Sperre von drei Pflichtspielen. Der TuS Binzen wurde zudem mit einer Geldstrafe von 350 Euro belegt.

Volker Scherer betont, dass das Urteil nicht im Sinne seines Vereins ausgefallen ist: „Wir bestreiten die Vorkommnisse auf keinen Fall, haben auch sofort reagiert. Allerdings wird die Mannschaft, die sich in der Situation vorbildlich und deeskalierend verhalten hat, mit diesem Schuldspruch bestraft – und zwar für Verfehlungen von Zuschauern. Nach zwei, drei Minuten war die Situation bereinigt. Nach unserer Ansicht wäre ein Abbruch nicht notwendig gewesen. Dem Schiedsrichter blieb aber keine Wahl, weil die Hauinger Mannschaft schon in der Kabine war.“

Vorsitzender Volker Scherer: „Der TuS Binzen sorgt sich um seinen Ruf. Wir haben auf die Vorkommnisse umgehend reagiert. Aber im ...
Vorsitzender Volker Scherer: „Der TuS Binzen sorgt sich um seinen Ruf. Wir haben auf die Vorkommnisse umgehend reagiert. Aber im Urteil wird die Mannschaft für das Fehlverhalten eines Zuschauers bestraft.“ | Bild: Scheibengruber, Matthias

Der TuS Binzen hatte in einer Erklärung öffentlich bei allen Beteiligten um Entschuldigung gebeten und stellt heraus, dass Gewalt und Diskriminierungen keinen Platz im Verein hätten: „Es wird von manchen Zeitgenossen versucht, uns in eine Ecke zu rücken, von der wir uns aufs Schärfste distanzieren“, ist Scherer durchaus besorgt um den Ruf des Vereins. Umgehend habe seien die Tatbeteiligten identifiziert und sanktioniert worden: „Einer war Mitglied, er wurde sofort ausgeschlossen. Alle vier ermittelten Personen haben bei uns Sportplatzverbot bis 30. Juni 2022, sowohl bei Jugend- als auch bei Aktivspielen – und bei Auswärtsspielen.“

Dass der Täter vom Sportgericht für ein Jahr gesperrt wurde, tangiert den TuS Binzen indessen weniger: „Der Mann spielt schon lang nicht bei uns, hatte sich auch abgemeldet. Aber weil er nicht gewechselt ist, war sein Spielrecht beim Verband immer für den TuS Binzen registriert“, so Scherer, der nach der zivilrechtlichen Anzeige für den Verein auch eine Stellungnahme bei der ermittelnden Polizei abgeben musste: „Mit dieser Anzeige hat der TuS Binzen aber sonst nichts zu tun.“