Fußball: – Bereits am Dienstag, 8. Juni, kommen die Fußballvereine im Landkreis Waldshut in den Genuss von Lockerungen der ab Montag, 7. Juni, geltenden neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese besagt, dass bei einer dauerhaft unter dem Wert von 35 liegenden Sieben-Tage-Inzidenz die Testpflicht für die Außenbereiche entfällt. Davon profitiert dann eben nicht nur die Außen-Gastronomie, sondern eben auch der Sport. Für den Kreis Waldshut gilt ab Montag die Öffnungsstufe 3 und ab Dienstag die zusätzlichen Lockerungen für die dauerhafte Inzidenz unter 35.

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In der Praxis heißt das, dass bereits ab Dienstag testfrei im Freien trainiert werden darf. Bis Montag hingegen müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene noch einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen. Diese Lockerung betrifft Landkreise, die mindestens fünf Tagen unter dem Inzidenz-Wert von 35 liegen. Für den Landkreis Waldshut hat das Robert-Koch-Institut (RKI) erstmals am Mittwoch, 2. Juni, einen U35-Wert gemeldet, nämlich 25,1. Seither sank die Zahl von Donnerstag und Freitag (je 24,0), Samstag (20,5) bis Sonntag (15,8).

Fußballer im Kreis Lörrach müssen weiterhin negative Testergebnisse vorlegen

Fußballer im Landkreis Lörrach müssen sich mindestens bis Freitag gedulden, um ebenfalls ohne Test trainieren zu dürfen. Der Inzidenz-Wert sank erst am Samstag mit 24,9 unter die U35-Marke. Für Sonntag wurde der Wert 23,2 gemeldet.

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Wie das Landratsamt Waldshut auf seiner Internetseite bestätigt, werde somit ab Montag zunächst die Öffnungsstufe 3 in Kraft treten, die unter anderem wieder reguläre Fußballspiele mit Zuschauern erlaubt. „Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind ohne Begrenzung der Teilnehmenden mit bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien und in geschlossen Räumen mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer gestattet.“

Lockerungen: Jörg Gantzer (Erster Landesbeamter Landkreis Waldshut) kündigt am Sonntag auf der Internetseite des Landratsamtes an: ...
Lockerungen: Jörg Gantzer (Erster Landesbeamter Landkreis Waldshut) kündigt am Sonntag auf der Internetseite des Landratsamtes an: „Angesichts der niedrigen Inzidenzzahl von heute können wir am Montag voraussichtlich das Unterschreiten des Schwellenwertes von 35 an 5 Tagen in Folge bekanntmachen, womit ab Dienstag dann weitere Lockerungen gelten, wie etwa das Entfallen der Testpflicht im Außenbereich, beispielsweise beim Besuch der Außengastronomie oder Freibädern.“ | Bild: Gudrun Deinzer

Zusätzlich, so wird der erste Landesbeamte Jörg Gantzer zitiert: „Angesichts der niedrigen Inzidenzzahl von heute können wir am Montag voraussichtlich das Unterschreiten des Schwellenwertes von 35 an 5 Tagen in Folge bekanntmachen, womit ab Dienstag dann weitere Lockerungen gelten, wie etwa das Entfallen der Testpflicht im Außenbereich, beispielsweise beim Besuch der Außengastronomie oder Freibädern.“

Inbegriffen ist darin dann der testbefreite Trainingsbetrieb der Sportvereine. Zudem sieht diese Lockerungsstufe eine Maximalzahl von 750 Zuschauern bei Wettkämpfen im Freien vor – unter Einhaltung der einschlägigen AHA-Regeln.

Neue Corona-VO lockert Hallentraining

Zeitgleich wurde am Sonntag neue neue Corona-Verordnung Sport veröffentlicht. Demnach dürfen Hallensport treibende Vereine in der Lockerungsstufe 3 wieder Wettkämpfe austragen, vor maximal 250 Zuschauern und unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Zusätzlich ist beim Training in der Halle – eine Person pro 20 Quadratmeter – die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen wieder erlaubt. Allerdings gilt für Training geschlossenen Räumen weiterhin die allgemeine Testpflicht.