Im Landkreis Konstanz und im Bodenseekreis dürfte Stand jetzt ab Montag wieder gekickt werden – ohne Tests. In anderen Landkreisen in unserer Region müssen sich Kicker und andere Freiluftsportler aber noch testen lassen, bevor sie aufs Feld gehen. Für Hallensportarten sind die Tests in jedem Fall notwendig. Warum das so ist, ergibt sich aus der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung.

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  • Wettkämpfe auch im Amateursport: Durften Wettkampfveranstaltungen jüngst nur im Profi- und Spitzensport stattfinden, sind sie nun auch wieder im Amateurbereich erlaubt. Welche Voraussetzungen dafür gelten, regeln die jeweiligen Öffnungsschritte.
  • Der erste Öffnungsschritt: Liegt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis in fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, darf Vereinssport auch außerhalb der Sportanlagen stattfinden – so kann eine Vereinsmannschaft mit bis zu 20 Sportlern im Wald joggen gehen. Außerdem dürfen Amateursportler im Freien vor 100 Zuschauern kontaktarme sportliche Wettkämpfe austragen – allerdings nur mit maximal 20 Sportlern. Eine Fußball-Partie mit 22 Spielern wäre also noch nicht möglich. Ein negativer Corona-Schnelltest ist erforderlich.
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  • Der zweite Öffnungsschritt: Sinkt 14 Tage nach dem Öffnungsschritt die Sieben-Tage-Inzidenz weiter, dürfen sich Sportler auf weitere Lockerungen freuen. So dürfen Vereine nun auch wieder in ihre Sportstätten zurückkehren und kontaktarmen Freizeitsport ausüben, müssen dabei aber die Begrenzung von 20 Quadratmetern pro Person beachten. Im Freien hingegen darf wieder gekickt werden – die Begrenzung bei Wettkämpfen auf 20 Sportler wird aufgehoben. Außerdem erhöht sich die Zuschauerzahl im Freien auf bis zu 250. In geschlossenen Räumen dürfen nun 100 Zuschauer unter der Einhaltung von Hygiene-Regeln sportliche Wettkämpfe begleiten. Wie auch bei Öffnungsschritt eins ist ein negativer Schnelltest erforderlich.
  • Der dritte Öffnungsschritt: Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz 14 Tage nach dem zweiten Öffnungsschritt weiter oder liegt der Inzidenzwert eines Landkreises an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50, gibt es weitere Lockerungen. So darf eine Vereinsmannschaft mit mehr als 20 Sportlern im Wald joggen gehen. Außerdem sind nicht kontaktarme Sportarten wie Ringen oder Judo erlaubt. Die Zuschauerzahlen im Freien steigen auf 500, in der Halle dürfen 250 Besucher ein Spiel verfolgen. Wie bei Öffnungsschritt eins und zwei ist ein negativer Schnelltest erforderlich.
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  • Wegfall der Testpflicht ab einer Inzidenz von 35: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35, brauchen Sportler für das Training im Freien keine Tests mehr. Außerdem darf der Vereinssport wieder „uneingeschränkt ausgeübt werden“, erklärt ein Sprecher des Kultusministeriums. Im Freien sind dann bis zu 750 Besucher erlaubt. Die Lockerungen entfallen, wenn die Inzidenz in drei aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt.
  • Test bei Kindern sind länger gültig: Bisher benötigten Kinder ab sechs Jahren einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest – von einer Inzidenz unter 35 abgesehen –, um am Training teilnehmen zu können. Ab Montag können sich Kinder und Jugendliche von ihrer Schule einen negativen Test bescheinigen lassen. Dieser ist dann 60 Stunden lang gültig.
  • Wie steht es um die Inzidenzwerte in der Region? Im Landkreis Konstanz sowie im Bodenseekreis liegt die Inzidenz seit fünf Tagen unter 35 (Stand 4. Juni) – Sportler können also ab Montag ohne Tests trainieren. Für den Landkreis Sigmaringen ist ab Dienstag, 8. Juni, die dritte Öffnungsstufe in Aussicht, ebenso für den Landkreis Waldshut ab Montag, 7. Juni. Der Schwarzwald-Baar-Kreis hingegen befindet sich in der Öffnungsstufe eins (Stand 4. Juni). Die Inzidenz vom 3. Juni: 68,7.