Fußball: – Der Vorstand des Südbadischen Fußballverbands (SBFV) hat sich bei seiner jüngsten Sitzung mit der künftigen Gestaltung des Spielbetriebs in der untersten Spielklasse (Kreisliga C) befasst und beschlossen, dass ab der kommenden Saison das so genannte „Norweger Modell“ angewendet wird.
Der SBFV schreibt: „Zwar konnte die Saison sportlich beendet und ein Großteil der Spiele ausgetragen werden. Jedoch kam es gerade bei zweiten Mannschaften vermehrt zu Spielabsagen wegen Spielermangels. Um hier entgegenzuwirken, wurde bereits zur Rückrunde ein Pilotprojekt im Bezirk Schwarzwald durchgeführt. Dabei wurde die flexible Anwendung des Norweger-Modells in unteren Spielklassen erfolgreich erprobt, weshalb diese Möglichkeit nun auf alle sechs Bezirke ausgeweitet wurde.
Kein Aufstiegsrecht bei Wechsel
Zur Saison 2022/2023 kann nun in der jeweils untersten Spielklassen-Ebene des Bezirks bei Meisterschaftsspielen ein 11er-Spielbetrieb mit flexiblem Modus angeboten werden. Alle gemeldeten Mannschaften können während der Spielrunde in den flexiblen Modus (9 gegen 9) wechseln. Die Mannschaften spielen weiterhin in Konkurrenz, verlieren aber ab erstmaliger Meldung des Wechsels in den flexiblen Spielbetrieb ihr Aufstiegsrecht.
Auch bei der Jugend wurde eine Ausweitung des Norweger-Models beschlossen, so dass nun eine Änderung der Mannschaftsstärke zur Rückrunde möglich ist. „Dies ist für die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs gerade in den untersten Spielklassen ein wichtiger Schritt und zeigt auch, dass wir als Verband auf sich verändernde Rahmenbedingungen entsprechend reagieren“, so SBFV-Präsident Thomas Schmidt im Nachgang der Vorstandssitzung.“
Gebühr für Verlegung bei E-Junioren entfällt
Zur Entlastung der Vereine wurde außerdem die Abschaffung der Spielverlegungsgebühren für die E-Junioren beschlossen, um auch hier eine höhere Flexibilität für die Vereine zu bieten und diese nicht die oft kurzfristigen Absagen von Spielteilnahmen der Kinder zu bestrafen.
Alter für Kinder mit Handicap nicht relevant
Für gehandicapte Spielerinnen und Spieler wurde eine Änderung im Bereich der Spielberechtigungen verabschiedet. Künftig kann eine die Spielberechtigung für eine Altersklasse unabhängig vom tatsächlichen Alter erteilt werden, wenn im Rahmen einer individuellen Einzelfallentscheidung festgestellt wird, dass das Kind aufgrund einer Behinderung an der Teilhabe am Fußballspiel gehindert sein kann und die Integrität des sportlichen Wettbewerbs der Teilnahme nicht entgegensteht.