Fußball: – Perseus Knab schwillt noch immer der Kamm, wenn er über die Änderung der Spielordnung des Südbadischen Fußballverbandes (SBFV) spricht: „Das ist uns gegenüber unfair. Ob wir juristisch eine Chance gegen die Maßnahme haben, weiß ich nicht. Aber wir lassen nichts unversucht, echauffiert sich der Sportchef des Verbandsligisten SV Weil vor allem über die Erklärung: „Zu behaupten, dass es nicht abzusehen gewesen sei, dass der zweite Lockdown über die Winterpause hinaus dauern würde, ist ein Witz.“
Zunächst hatte sich Knab auf der sicheren Seite geglaubt, als der SBFV vor gut zwei Wochen in einer Pressemitteilung erklärte, dass die so genannte „Sechs-Monats-Regel“ bei Spielerwechseln ohne Freigabe ausgesetzt würde. Die SBFV-Granden hatten im „schriftlichen Umlaufverfahren“ eine Sonderregelung für die seit 25. Oktober 2020 unterbrochene Saison beschlossen: „Der Verbandsvorstand hat eine Änderung der Spielordnung zur Wartefrist bei Vereinswechseln beschlossen. Demnach wird die Sechs-Monats-Frist zur Erteilung der Spielerlaubnis ab dem 2. Februar bis zum Ende des Spieljahres weitestgehend nicht angewendet.“

Perseus Knab atmete erstmal auf. Schließlich waren ihm nach dem letzten ausgetragenen Spieltag, am 24./25. Oktober, drei Abmeldungen ins Haus geflattert. Almin Mislimovic, Serkan Korkmaz und Arben Gashi beabsichtigten, ab Frühjahr für den FSV Rheinfelden zu spielen. Der SV Weil erteilte allerdings keine Freigabe. So schien zunächst klar, dass diese Spieler für sechs Monate ab ihrem letzten Einsatz gesperrt sein würden. Als die Änderung der Spielordnung kam, war Knab der Meinung, dass diese Neuerung auch in diesem Fall, also rückwirkend, angewandt würde.
Vereinswechsel in der Saison 2021/22
Dem ist nicht so: „Die Änderung trat erst am 2. Februar in Kraft. Wir hatten ja vorher bereits Spielrechte ab 25. April 2021 erteilt. Die konnten wir nicht natürlich mehr zurück nehmen“, so Thorsten Kratzner, Pressesprecher des SBFV: „Als klar wurde, dass wir über die Winterpause hinaus keinen Spielbetrieb haben werden, mussten wir die Spielordnung anpassen.“ Im Extremfall, so Kratzner, hätten nach der bisher gültigen Regelung im März oder April etliche Spieler ohne Freigabe wechseln und ab 25. April spielen können: „Dieses Szenario und damit eine Wettbewerbsverzerrung galt es zu verhindern.“
Für Perseus Knab zieht diese Begründung nicht: „Wir haben das Nachsehen! Spieler für die wir Ablöse bezahlt haben, sind nun ablösefrei – und verpassen je nach Re-Start-Termin kaum ein Spiel.“ Seiner Meinung nach hätte diese Sonderreglung sofort beim Lockdown in Kraft treten müssen: „Sie galt doch bis Ende vergangener Saison. Warum hat man das nicht einfach übernommen?“ Bereits in der abgebrochenen Corona-Saison 2019/20 wurde die Spielordnung geändert, um Vorteile aus dem Lockdown zu verhindern.

Nutznießer ist in diesem Fall der FSV Rheinfelden, die drei Ex-Weiler erhielten das Spielrecht ab 25. April – auch ohne dass eine Ablösesumme bezahlt wurde. Für SBFV-Geschäftsführer Siegbert Lipps ist der Ärger des SV Weil durchaus nachvollziehbar: „Der Fall wäre aber auch ohne Corona und ohne die Änderung möglich gewesen. Wenn ein Spieler auf die Idee kommt, noch innerhalb der Saison bei einem anderen Verein spielen zu wollen, deshalb bei seinem Club nicht mehr spielt, sich abmeldet und sechs Monate wartet, kann er noch im Auf- oder Abstiegskampf Ende der Saison beim neuen Verein eingreifen“, sagte Lipps in einem Interview mit der Badischen Zeitung.
Letztlich sei dem SBFV keine andere Wahl geblieben, so Lipps zur der Badischen Zeitung: „Wir hätten gleich hemmen können, aber dann wären die sechs Wochen bis Mitte Dezember auch rausgewesen. Spieler, die wechseln wollen, hätten sechs Wochen Bonus bekommen. Hemme ich komplett bis Wiederbeginn des Spielbetriebs, hätten sich wohl Vereine beschwert und gesagt, dass ihnen die zwei Monate über die Winterpause, die wir in normalen Zeiten haben, verloren gehen würden.“