Nach über einem Jahrzehnt ohne Anpassungen werden die Parkgebühren in Stein am Rhein ab dem 1. März 2025 erhöht. Der Stadtrat sieht diese Maßnahme als notwendig an, um die finanzielle Stabilität des Parkplatzfonds zu gewährleisten. Dieser Fonds ist entscheidend für die Förderung des öffentlichen Verkehrs, die Unterstützung des Tourismus sowie den Unterhalt öffentlicher Parkplätze und touristischer Einrichtungen.
Im Rahmen der Einwohnerratssitzung im November, an welcher die Teilrevision der Verordnung über das Parken von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund der Stadt Stein am Rhein behandelt wurde, stellte der Stadtrat auch die geplante Erhöhung der Parkgebühren vor. Und die wird auch Besucher aus dem Hegau treffen, die Stein am Rhein etwa wegen der schönen mittelalterlichen Altstadt ansteuern.
In diesem Zusammenhang wurde ein Antrag für eine weitergehende Erhöhung der Parkgebühren diskutiert. Dabei beurteilten fünf Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte die vom Stadtrat vorgeschlagene Gebührenerhöhung als angemessen, während sieben Einwohnerrätinnen und Einwohnerräte eine noch stärkere Erhöhung bevorzugten.
Je nach Zone und Nutzungszeit
Die neue Gebührenstruktur unterscheidet sich je nach Zone und Nutzungszeit. So beträgt der Stundentarif in zentralen Bereichen wie dem Altstadtring 2,50 Franken, wobei hier die maximale Parkdauer zwei Stunden beträgt. An anderen Standorten, darunter Schützhaus und Bahnhofstraße, gelten Tagestarife von bis zu 15 Franken. Für das Parkhaus Grossi Schanz wurden ebenfalls spezifische Tarife eingeführt, die sich je nach Tageszeit unterscheiden. Für Busse gibt es eigene Pauschalgebühren.
Bislang liegen die Preise zwischen 0,70 und höchstens 2,50 Franken pro Stunde, an den meisten Stellen ist bisher nur 1 Franken pro Stunde fällig.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat der Stadtrat den Preisüberwacher konsultiert, der sich gegen die geplante Erhöhung aussprach. Der Preisüberwacher empfahl, die Gebühren für Jahresparkkarten auf maximal 272 Franken pro Jahr und den Stundentarif auf höchstens 1,30 Franken zu begrenzen. In seiner Stellungnahme argumentierte er, dass eine stärkere Erhöhung die Attraktivität des Standorts gefährden könnte.
Für die Jahreskarte: 886 statt 272 Franken
Der Stadtrat lehnte die Empfehlungen des Preisüberwachers jedoch ab und führt dafür mehrere Gründe an. In seiner Mitteilung heißt es: „Die Stellungnahme des Preisüberwachers weist einige Widersprüche auf.“
So habe der Preisüberwacher die Berechnung der Gebühren für Jahresparkkarten auf der Grundlage von Laternenparkplätzen vorgenommen. Laternenparkplätze sind Parkflächen, die in der Regel entlang von Straßen mit Beleuchtungseinrichtungen liegen und meist nicht durch Parkuhren bewirtschaftet werden.
Der Stadtrat stellt jedoch klar: „In Wirklichkeit hätte die Gebühr für Parkuhrenparkplätze verwendet werden müssen, da sich die angebotenen Parkkarten in Stein am Rhein auf Parkplätze mit Parkuhrenbewirtschaftung beziehen.“ Bei korrekter Berechnung auf dieser Basis ergäben sich Gebühren von 886 Franken für Jahreskarten, was die Empfehlung des Preisüberwachers von 272 Franken als nicht realistisch erscheinen lasse.
800.000 Touristinnen und Touristen
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Vergleich des Preisüberwachers mit Städten ab 20.000 Einwohnern. Der Stadtrat betont: „Stein am Rhein zählt lediglich etwa 3600 Einwohner, zieht jedoch jährlich rund 800.000 Touristinnen und Touristen an.“
Die spezifischen Belastungen, die durch den Tourismus entstehen – etwa der Betrieb von öffentlichen Toiletten, die touristische Wegweisung und die Parkplatzbewirtschaftung –, würden vollständig durch den Parkplatzfonds gedeckt. „Diese Aspekte flossen in keiner Weise in die Standardberechnung des Preisüberwachers ein.“
Die lokale Bevölkerung wird nicht belastet
Die Erhöhung der Parkgebühren wurde zudem so gestaltet, dass sie die lokale Bevölkerung kaum belastet. Sie kann weiterhin zu den bisherigen Tarifen von den Parkkarten profitieren. Die ermöglichen es, das Fahrzeug auf den Ganztagesparkplätzen ohne zeitliche Beschränkung abzustellen, auch über Nacht. Auf den Tag umgerechnet belaufen sich die Kosten auf weniger als 1,50 Franken.
Die Hauptlast der Erhöhung tragen Touristen, die in Stein am Rhein die touristische Infrastruktur nutzen. Der Stadtrat betont: „Es wäre nicht gerechtfertigt, dass die ansässige Bevölkerung die Kosten für den Betrieb und Unterhalt der touristischen Infrastruktur trägt.“
Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat entschieden, die geplante Gebührenanpassung wie vorgesehen umzusetzen. Ziel sei es, die Einnahmen aus dem Parkplatzfonds zu sichern und gleichzeitig den langfristigen Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur zu gewährleisten. Mit dieser Entscheidung betont der Steiner Stadtrat die Bedeutung eines ausgewogenen und fairen Finanzierungssystems, das sowohl den Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner als auch den Anforderungen des Tourismus Rechnung trägt.
Dieser Artikel erschien zuerst bei den ‚Schaffhauser Nachrichten‘.