Ein unbekannter, schwarz gekleideter Mann hat am frühen Mittwochabend, 9. November, ein Lebensmittelgeschäft in Wilchingen im Kanton Schaffhausen mit vorgehaltener Waffe überfallen. Er soll einen größeren Geldbetrag erbeutet haben. Die Schaffhauser Polizei sucht Zeugen.

Was geschehen?

Wie die Schaffhauser Polizei mitteilt, betrat der Unbekannte um 18.04 Uhr das Lebensmittelgeschäft im beschaulichen Wilchingen, unweit des Grenzübergangs in Klettgau-Erzingen. Er hielt laut Angaben eine Faustfeuerwaffe in der Hand und forderte die Verkäuferin auf, Geld aus dem Tresor sowie aus der Kasse in einen Sack zu packen.

Wie entkam der Täter?

Der unbekannte Täter soll anschließend den Laden samt des erbeuteten Bargelds über den Haupteingang verlassen haben. Er sei mit einem Motorrad Richtung Unterneuhaus geflüchtet. Wie Zeugen ausgesagt hätten, handele es sich beim Fluchtfahrzeug um ein größeres Motorrad.

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Wie wird der Mann beschrieben?

Der Schaffhauser Polizei liegt folgende Täterbeschreibung vor: Männlich, Alter unbekannt, etwa 1,65 Meter groß, schlanke Statur, auffällige Gangart. Er war komplett schwarz gekleidet, trug einen schwarzen Motorradhelm der Marke Lazer, und er führte einen schwarzen Nike-Sportbeutel mit weißer Aufschrift und weißen Tragriemen mit sich. Er hatte eine Faustfeuerwaffe dabei, und er spricht laut Angaben in Schriftdeutsch.

Die Schaffhauser Polizei veröffentlicht Bilder aus der Überwachungskamera:

Bild 1: Bewaffneter Mann überfällt Lebensmittelgeschäft! Wer hat ihn gesehen?
Bild: Schaffhauser Polizei
Bild 2: Bewaffneter Mann überfällt Lebensmittelgeschäft! Wer hat ihn gesehen?
Bild: Schaffhauser Polizei

Wo können sich Zeugen melden?

Die Schaffhauser Polizei (+41/52/6242424) bittet diejenigen, die Angaben zum Täter oder zum Motorrad machen können, sich zu melden. Besonders von Interesse sind auch verdächtige Beobachtungen an den Tagen zuvor oder auch zur Flucht des unbekannten, motorisierten Mannes.

Motorradhalter werden gebeten, zu prüfen, ob die Kontrollschilder an ihren Fahrzeugen noch da sind, andernfalls einen möglichen Diebstahl der Polizei zu melden.

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