Döner macht schöner – die berühmte Liedzeile geht in diesem Fall nicht ganz auf. Hier scheint Döner vor allem eines zu machen: kränker. An einem Möhliner Dönerstand sollen sich über die Fasnachtstage massenweise Kundinnen und Kunden eine Lebensmittelvergiftung zugezogen haben.

Nach dem Verzehr rebelliert der Darm

Weil sich Geschichten an der Fasnacht wie ein Lauffeuer verbreiten, hatten die angeblich verdorbenen Döner in Möhlin schnell die Runde gemacht. Doch auch die Rezensionen bei Google häufen sich: In 24 Stunden kamen gut zwanzig negative Meldungen zusammen. „Das war die schlimmste Nacht meines Lebens. Ich hatte das Gefühl, ich wäre innerlich am Verwesen“, schreibt eine Nutzerin. Ein anderer berichtet davon, dass er und seine Freunde seit dem Vortag dauerhaft am Erbrechen seien. Der Döner sei zwar groß und warm gewesen, doch später habe „Alarm im Darm“ geherrscht, schreibt ein Nutzer.

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Die Behörde schließt den Laden vorsorglich

Da auch das Lebensmittelinspektorat im Amt für Verbraucherschutz zahlreiche Beschwerden erhielt, hat es zu einer drastischen Maßnahme gegriffen. Wie es in einer Mitteilung heißt, habe das Lebensmittelinspektorat umgehend eine Kontrolle durchgeführt und entschieden, den Betrieb zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vorsorglich zu schließen. Die vorsorgliche Schließung stelle eine weitreichende Maßnahme dar, die in diesem Fall wegen der hohen Zahl an Betroffenen angezeigt sei.

Proben wurden mitgenommen und analysiert

Das Lebensmittelinspektorat hat bei den noch vorhandenen Lebensmitteln – insbesondere von jenen, die unter Verdacht stehen, die gesundheitlichen Beschwerden ausgelöst zu haben – Proben genommen und hat sie analysiert. Das Lebensmittelinspektorat evaluierte die getroffenen Maßnahmen erneut und wollte gegebenenfalls die Schließung aufheben, wenn keine Gefahr für Konsumentinnen und Konsumenten mehr besteht.

Der Betreiber beteuert: Bisher ist nie etwas passiert

Als die „Aargauer Zeitung“ den Betreiber mit den vielen negativen Meldungen konfrontiert, hat er bereits Kenntnis davon. „Ich verkaufe seit vielen Jahren Döner hier, es ist nie etwas passiert. Darum habe auch ich ein Interesse daran, dass das geklärt wird“, sagt der Betreiber, der nicht namentlich genannt werden möchte.

Er verhehlt nicht, dass er um die Zukunft seines langjährigen Geschäfts fürchtet und vermutet außerdem, dass manche Kommentare bei Google nicht der Wahrheit entsprechen würden. Es gelte nun, erst einmal die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle abzuwarten, ehe man etwas gegen seinen Laden sagen sollte. „Meine Sachen sind immer frisch“, sagt er.

Eigentlich ist der Dönerstand bei Kunden beliebt

In der Tat scheint der Dönerstand – klammert man die Kommentare aus – einen hohen Beliebtheitsgrad im Dorf zu genießen. Der Laden hat bei Google heute noch eine durchschnittliche Bewertung von 4,6 von 5 möglichen Punkten. Gemäß dem Betreiber habe der Bewertungsdurchschnitt vor der Fasnacht noch bei 4,8 gelegen. Hört man sich in Möhlin um, scheint der Laden grundsätzlich viele Fans zu haben, die regelmäßig vorbeigehen. Es stehen auch häufig Personen vor dem Stand und warten auf ihre Bestellungen.

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Das Ergebnis der Untersuchungen ist erschreckend

Das Amt für Verbraucherschutz habe nicht nur Lebensmittelproben genommen, sondern auch Essensreste- und Stuhlproben von erkrankten Personen angefordert, schreibt die „Aargauer Zeitung“ eine Woche später. In einer Mitteilung des Departements für Gesundheit und Soziales (DGS) heißt es. „Acht Stuhlproben sowie die Probe der selbst hergestellten Cocktailsoße des Betriebs hat das beauftragte Labor positiv auf Noroviren getestet.“

So übertragen sich die Noroviren

Die Übertragung der Noroviren erfolge über den Mund, durch Kontakt mit der Haut – etwa verunreinigte Hände – oder mit Objekten wie kontaminierten Oberflächen. Auch durch Inhalation der in der Luft schwebenden feinen Tröpfchen oder durch Konsum von verunreinigten Lebensmitteln kann es zu einer Übertragung kommen. Noroviren seien resistent gegen Umwelteinflüsse und könnten auf verunreinigten Flächen mehrere Tage ansteckend bleiben.

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Der Betrieb bleibt vorerst geschlossen

Der Betrieb bleibt laut Angaben geschlossen, bis eine weitere Übertragung ausgeschlossen werden kann. „Unter Auflagen – wie der gründlichen Reinigung und Desinfektion des Imbisses – und der anschließenden Überprüfung durch das Amt für Verbraucherschutz ist eine Betriebsöffnung möglich“, schreibt das DGS.

Das Amt für Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit dem Kantonsärztlichen Dienst bei den betroffenen Personen eine Umfrage durchgeführt. Die 62 Rückmeldungen hätten ergeben, dass im Umfeld der erkrankten Personen weitere Personen mit Symptomen zu finden gewesen seien.

Die Autoren sind Redakteure der „Aargauer Zeitung“. Dort ist dieser Beitrag auch zuerst erschienen.